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Steuern Deutschland – die wichtigsten Steuern auf einen Blick

Das deutsche Steuerrecht hat so seine Tücken: nicht nur, dass es eigentlich im stetigen Wandel ist, und so am laufenden Band neue Steuern hinzukommen und dafür andere Steuern wieder wegfallen, auch sieht es eine Menge Regelungen, Ausnahmen, Grenzwerte, Höchstsätze und diverse Spitzfindigkeiten vor, die den steuerlichen Laien leicht den Überblick verlieren lassen können. Hinzu kommt, dass die Anzahl der Steuern in Deutschland groß ist – die wichtigsten Steuern in Deutschland lassen sich allerdings relativ unproblematisch zusammenfassen.

Quasi jedem geläufig ist die Mehrwertsteuer, die korrekt eigentlich Umsatzsteuer genannt wird, und direkt beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen vom Endverbraucher bezahlt wird. Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 19%, allerdings existiert daneben auch noch ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7%, der auf Zeitungen, Bücher, Lebensmittel, Tiernahrung und Fahrkarten anfällt.

Die Einkommensteuer muss jeder bezahlen, der im Steuerjahr mehr als 7.664 Euro an Einnahmen, egal ob als Arbeitnehmer, Vermieter, Unternehmer, Rentner oder Anleger, erwirtschaftet. Aus der Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich der individuelle Steuersatz, der zwischen mindestens 15 Prozent und maximal 45 Prozent liegt. Das zu versteuernde Einkommen und damit auch der Einkommensteuersatz lassen sich allerdings drücken, und zwar indem innerhalb der Einkommensteuererklärung diverse Kosten wie Sonderausgaben, Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Für viele Bürger eine finanzielle Belastung ist die Kfz-Steuer: die Höhe der Steuer orientiert sich am Hubraum, der Schadstoffemission und dem zugelassenen Gesamtgewicht des Fahrzeuges. Die Steuer selbst wird als Vorschussleistung einmal jährlich an das Finanzamt überwiesen und ist für alle auf öffentlichen Straßen zugelassenen Wagen verpflichtend, wobei für Personen mit Behinderung die Möglichkeit besteht, sich von dieser Steuer befreien zu lassen.

Neben der Einkommensteuer müssen die meisten Unternehmer, sofern sie keinen freien Beruf ausüben, Gewerbesteuer an die jeweilige Gemeinde, in der die Betriebsstätte angemeldet wurde, entrichten. Körperschaftssteuer fällt für GmbHs und Aktiengesellschaften an und liegt derzeit bei 25%, sie wird auf Hinblick des zu versteuernde Einkommens berechnet.

Für Grundbesitzer jährlich oder pro Quartal zu entrichten ist die Grundsteuer, wer hingegen eine Immobilie oder ein Grundstück käuflich erwirbt, zahlt 4,5% Grunderwerbssteuer auf den verlangten Kaufpreis. Sofern bewertbares Eigentum vorliegt, wird dieses mit der Vermögenssteuer zwischen 0,5 Prozent und 1 Prozent pro Steuerjahr versteuert.

Allseits bekannt, da sie das Tanken zu einer teuren Angelegenheit macht, ist schlussendlich auch die Mineralölsteuer bzw. die Energiesteuer, die allerdings ebenso wie die Umsatzsteuer direkt beim Kauf durch den Kunden mitbezahlt und vom Unternehmen dann abgeführt wird.