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Kfz Steuern: Was muss man zahlen?

Kfz Halter sind in Deutschland dazu verpflichtet an das Finanzamt jährlich Kfz Steuern zu zahlen. Wie hoch diese sind ist bei einem Bestandsfahrzeug aus der aktuellen Kfz Steuerforderungen ersichtlich, aber bei einem Neufahrzeug möchte man auch im Vorfeld wissen, welche Kfz Steuern dafür anfallen.

Je nach Kfz kann dies einen enormen oder nur einen kleinen Kostenfaktor in den jährlichen Kosten darstellen. Seit dem 01.06.2009 gilt, um die Verwirrung zu erhöhen auch die neue Kfz Steuer, der alle Fahrzeuge unterliegen, die ab diesem Datum zum ersten Mal zugelassen wurden.

Die alten Kfz Steuern setzen sich aus 2 Faktoren zusammen, wovon einer veränderbar ist: dem Hubraum und der Schadstoffklasse. Je nach Schadstoffklasse fällt ein anderer Grundbetrag an – je besser diese ist, desto niedriger fällt diese aus. Hier kann sich, vor allem bei Kfzkfz mit keiner Nachrüstung, eine Umrüstung auf eine Schadstoffklasse ab Euro 2 lohnen, da hier nur die Hälfte der Kfz Steuern verglichen mit der Schadstoffklasse Euro 1 oder nur ein Viertel der Kfz Steuern bei Fahrzeugen mit einer Schadstoffklasse unter Euro 1 und schlechter.

Für ein Kfz das vor dem 01.06.2009 zugelassen wurde, fallen folgende Summen pro 100 cm³ an:
– Euro 3 / D3 / besser: Ottomotor 6,75 Euro / Diesel 15,44 Euro
– Euro 2: Ottomotor 7,36 Euro / Diesel 17,25 Euro
– Euro 1: Ottomotor 15,13 Euro / Diesel 28,55 Euro
– nicht schadstoffarm: Ottomotor 21,07 Euro / Diesel 33,29 Euro
– nicht schadstoffarm, Ozonfahrverbot: Ottomotor 25,36 Euro / Diesel 37,58 Euro.

Ein Kfz mit 1453 cm³ Ottomotor und mit Euro 1 Schadstoffklasse würde somit 226,95 Euro Kfz Steuern kosten – bei einer Umrüstung auf Euro 3 und besser nur noch 101,25 Euro, was einer jährlichen Ersparnis von 125,70 Euro entspricht. Je nach Region und Werkstatt kostet eine Umrüstung zwischen 300 – 500 Euro – nach 4 Jahren hätte sich das also schon gelohnt.

Für alle Kfz, die nach dem 01.06.2009 zugelassen wurden, fällt die neue Kfz Steuer an – wie viel Kfz Steuern hier zu bezahlen sind, hängt vom Hubraum und dem CO2 Ausstoß ab. Pro 100 cm³ Hubraum sind hier bei Kfz mit Ottomotor 2,00 Euro (für Diesel: 9,50 Euro) zu bezahlen, aber für jedes Gramm CO2 über den folgenden Freigrenzen fallen noch einmal 2,00 Euro Steuern an. Die Freigrenzen sind folgende:
– bis Ende 2011: 120 g CO2 / km
– bis Ende 2013: 110 g CO2 / km
– ab 2014: 95 g CO2 / km

Für ein Fahrzeug mit 1453 cm³ Hubraum mit Ottomotor und einem CO2 Ausstoß von 150 g / km würden also:
– bis Ende 2011: 90 Euro Kfz Steuern,
– bis Ende 2013: 110 Euro Kfz Steuern
– und ab 2014: 140 Euro Kfz Steuern anfallen.

Gerade langfristig lohnt es sich also bei einem Neufahrzeug auf einen niedrigen CO2 Ausstoß zu achten, da die laufenden Kosten für die Kfz Steuern sonst enorm sein können.