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Heiraten und Steuern sparen

Natürlich sollte man nicht nur heiraten, um Steuern zu sparen – aber dass man durch eine Hochzeit Steuern sparen kann, ist ein netter Nebeneffekt zum ohnehin schon erfreulichen Ereignis, den oder die Partnerin fürs Leben gefunden zu haben. Beim Heiraten und Steuern sparen steht und fällt die Steuerersparnis mit der Wahl der richtigen Steuerklassen.

Sofern beide Partner etwa gleich viel verdienen, bietet sich die Steuerklassen-Kombination 4/4 an. Übertrifft das Einkommen eines Partners jedoch das des anderen, so zahlt derjenige, mit den niedrigeren Einkünften, zu hohe monatliche Abgaben. Ehepaare haben die Möglichkeit, sich diese zu viel bezahlte Steuer im Zuge der Einkommensteuererklärung am Ende des Jahres vom Finanzamt zurückzuholen.

Wurden allerdings weitere Einkünfte erwirtschaftet, die noch nicht versteuert wurden, beispielsweise über Kapitalanlagen oder Vermietung und Verpachtung, so resultiert die Einkommensteuererklärung häufig nicht in einer teilweisen Rückerstattung des Lohnsteuerabzugs, sondern oft in einer noch zu entrichtenden Summe an das Finanzamt.

Eine weitere Möglichkeit für Ehepaare, die Steuerklassen zu wählen, stellt die Steuerklassen Kombination 3/5 dar. Hierbei ist vorgesehen, dass der Partner, der mehr verdient, in Steuerklasse drei eingeordnet wird. Es sollte allerdings gegeben sein, dass der Ehegatte mit dem höheren Verdienst ca. 60% der Gesamteinkünfte des Paares erwirtschaftet, der Ehegatte in der Steuerklasse fünf entsprechend 40%.

Stimmt dieses Verhältnis in der Realität nicht überein, müssen Ehepaare mit einer Steuernachzahlung, je nachdem aber auch mit einer Steuerrückerstattung rechnen: liegen die Einkünfte näher beieinander, also zum Beispiel bei zweimal 55%, zahlen die Eheleute zu wenig Steuern, liegen die Einkommen weiter auseinander, etwa bei 70% und 30%, zahlen sie zu viele Steuern. Ehepaare, die die Steuerklassen 3/5 wählen sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Heiraten und Steuern sparen funktioniert aber ggf. auch mit Hilfe des Faktorverfahrens: 4-Faktor/4-Faktor. Mit diesem Faktor-Verfahren soll vermieden werden, dass es, wie es bei den Steuerklasse Kombinationen 4/4 und 3/5 wie beschrieben der fall sein kann, zu einer ungleichen Abgabenbelastung der Eheleute kommt.

Generell ist das so genannte Faktorverfahren nur dann sinnvoll, wenn die Einkünfte der Ehegatten nicht gleich hoch sind, sondern ein Partner mehr verdient als der andere, erweisen sich die Einkommen als stabil, ist die Steuerlast recht gut kalkulierbar. Bei schwankenden Einkünften hingegen ergeben sich auch beim Faktorverfahren Steuernachzahlungen oder Rückerstattungen. Das Ehepaar muss eine Einkommensteuererklärung abgeben (Pflichtveranlagung).

Der Antrag auf Wechsel der Lohnsteuerklasse bzw. die Anmeldung zum Faktorverfahren erfolgt beim Finanzamt, dies war auch schon vor der Einführung von Elster 2, der elektronischen Lohnsteuerkarte, der Fall. Das Formular zur Beantragung des Faktor Verfahrens wird von beiden Ehegatten unterschrieben, denn es werden entsprechend die Einkünfte beider Ehegatten erklärt. Der Antrag auf ein Faktorverfahren sowie ein Steuerklassenwechsel können jeweils bis zum 30. November des laufenden Jahres erfolgen.