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Steuern sparen: Schweiz ab 2013 kein Steuerparadies mehr

Wer bisher sein Geld in die Schweiz vor dem deutschen Fiskus in Sicherheit bringen wollte, für den sind die Zeiten, in denen die Schweiz ein Steuerparadies war, bald vorbei. Denn ab 2013 gilt ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, was die Kapitalflucht gänzlich unattraktiv macht – auch jene, die in der Vergangenheit erfolgte.

Neues Doppelbesteuerungsabkommen: Nachzahlung droht!

Nur am Rande davon ist jedoch die Strafbarkeit der Steuerflucht betroffen, denn im Zuge des neuen Doppelbesteuerungsabkommens bekommt der Staat erst einmal das, was ihn bei der Steuerflucht am meisten interessiert: die entgangenen Steuern auf Vermögen, welches ins Ausland transferiert wurde.

Die entgangenen Steuern auf Vermögen in der Schweiz werden ab 2013 regelmäßig und rückwirkend für die Zeit vor 2013 erhoben – so soll das Vermögen deutscher Steuerzahler in der Schweiz mit 19 bis 34 % nachversteuert werden. Diese Nachversteuerung ist unausweichlich, denn auch wenn sie erst in der Zukunft erfolgen soll, wurde von den Schweizer Banken bereits eine Vorauszahlung von fast 2 Milliarden Euro dem deutschen Fiskus zugesagt – Geld, auf das die Banken kaum verzichten werden.

Diese Nachversteuerung hat jedoch auch einen Vorteil, der jedoch in den Augen der meisten deutschen Kapitalanleger eher wenig tröstlich sein dürfte: Durch die Nachversteuerung wird das Schweizer Vermögen, sollte es sich um „dunkle Kassen“ oder Schwarzgeld handeln, sozusagen legalisiert. Angesichts der hohen zu erwarten Steuernachzahlung dürfte das jedoch eher ein schwacher Trost für Kapitalflüchtlinge sein.

Abgeltungsteuer nun auch für Vermögen in der Schweiz

Ab dem Jahr 2013 wird nun auch das Vermögen in der Schweiz mit der deutschen Abgeltungssteuer versteuert werden – samt Soli fallen zukünftig 26,375 % auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen an.

Von der zukünftigen Besteuerung ist jedoch nicht die Anonymität der Kapitalanleger betroffen – dieses hohe Gut lassen sich die Schweizer nicht so einfach nehmen. Das heißt, dass man zwar in Zukunft Steuern an den deutschen Staat abführen muss, dieses aber anonym an den deutschen Staat überwiesen werden.

Wichtig: Auch wenn das neue Doppelbesteuerungsabkommen bereits als fest vereinbart gilt – noch gilt es nicht, da es noch durch die Parlamente beider Staaten ratifiziert werden muss. Die Schweizer Zustimmung gilt jedoch ebenso wie die Deutschlands als sicher.

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