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Steuern sparen für Selbständige

Jeder, der über 7.664 Euro an Einnahmen im Steuerjahr erwirtschaftet, ist steuerpflichtig bzw. muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Für Selbständige ist die Steuerlast oft besonders hoch, denn sie müssen nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch die Mehrwertsteuer, die Gewerbesteuer und gegebenenfalls die Körperschaftssteuer an Vater Staat abführen. Gern gesehen ist da natürlich die Möglichkeit, die Steuerlast zu senken. Das funktioniert, indem man abzugsfähige Kosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend macht.

Bei Selbständigkeit ist zunächst einmal zu unterscheiden, ob es sich um einen Gewerbebetrieb oder um einen freien Beruf handelt, denn diese Einteilung ist steuerlich ausgesprochen relevant. Wer einen freien Beruf ausübt, muss keine Gewerbesteuer an die Gemeinde abführen. Wer hingegen einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, zahlt natürlich auch die Gewerbesteuer, deren Höhe sich am Einkommen selbst und am Steuersatz der Gemeinde orientiert – in einigen Regionen Deutschlands ist es also günstiger, ein Gewerbe anzumelden, in anderen wiederum teurer.

Wer nur niedrige Umsätze hat, also unter 17.500 Euro im aktuellen, unter 50.000 Euro im folgenden Geschäftsjahr, ist von der Umsatzsteuer befreit. Dies kann aber, entgegen der weit verbreiteten Meinung, die Umsatzsteuer würde Unternehmer teuer zu stehen kommen, zu einer Erhöhung der Steuerlast führen. Denn die Umsatzsteuer ist de facto eine Steuer, die vom Endverbraucher an das Unternehmen gezahlt wird, und vom Unternehmen wiederum an das Finanzamt abgeführt wird. Der Einzige, der hierbei also zahlt, ist der Käufer bzw. Endverbraucher. Außerdem können Unternehmen, die die Umsatzsteuerbefreiung nutzen, natürlich auch keine Betriebsausgaben geltend machen, denn wer keine Umsatzsteuer berechnet, kann auch keine abziehen.

Die Betriebsausgaben sind jedoch die Kosten, die das zu versteuernde Einkommen eines Unternehmers in aller Regel am drastischsten senken, denn zu den Werbungskosten gehören unter anderem Kosten für Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Kosten für Dienstreisen, das Arbeitszimmer samt anteiliger Kosten für Miete, Strom, Heizung und Versicherungen, Fortbildungen und die Kosten für die Steuerberatung.

Wer genau was in welcher Höhe absetzen kann, ist pauschal nie zu beantworten und immer abhängig von der ausgeübten Tätigkeit – ein selbständiger Malermeister kann beispielsweise seine Arbeitskleidung problemlos absetzen, während ein Journalist, der in Alltagskleidung arbeitet, die Kosten für seine Kleidung nicht absetzen kann.

Für die meisten Selbständigen ist es ratsam, sofern sie sich nicht ganz genau mit dem Thema Steuern auseinandersetzen und stetig auf dem Laufenden bleiben, professionelle steuerliche Beratung wahrzunehmen, da ein Steuerberater auch viel eher Möglichkeiten zum Steuern sparen, also diverse Steuersparmodelle, in Betracht zieht, als ein Laie.