- Steuerncheck.net - https://www.steuerncheck.net -

Mit Solaranlage Steuern sparen

Mit Solarstrom leistet man nicht nur einen persönlichen Beitrag zur Energiewende und man hat mit einer Solaranlage nicht nur sein eigenes Minikraftwerk auf dem Dach, mit dem sich durch die Netzeinspeisung auch Geld verdienen lässt, nein, auch Steuern sparen mit einer Solaranlage ist problemlos möglich.

Die Investition in erneuerbare Energien bietet gleich 4 Vorteile:
– persönlicher Beitrag zum Umweltschutz,
– zusätzlicher Verdienst / Zusatzeinkommen durch die Netzeinspeisung des eigenen Stroms,
– staatliche direkte Förderung der Solaranlage sowie die
– steuerliche Begünstigung der Solaranlage.

Degressive Abschreibung und richtig Steuern sparen

Die steuerliche Begünstigung fällt dabei, im Gegensatz zu anderen Steuersparmodellen, bei einer Solaranlage sehr günstig aus – denn der Staat gewährt bei Solaranlagen nicht nur die Möglichkeit der vollständigen Abschreibung, sondern man hat darüber hinaus die Möglichkeit, zwischen der degressive Abschreibung und der linearen Abschreibung zu wählen.

Dieses Wahlrecht wurde, vor allem hinsichtlich der degressiven Abschreibung, in den letzten Jahren stark eingeschränkt um keine Anreize für so genannte reine Steuersparimmobillien mehr zu schaffen, da mittels der degressiven Abschreibung, siehe ausführlich: Photovoltaikanlagen und Solarstrom: Sonderabschreibung möglich, bereits zu Beginn einer Anschaffung sehr hohe Werte abgeschrieben und zum Steuern sparen verwendet werden können.

Denn: Für die Anschaffung und den Kauf einer Solaranlage können linear entweder innerhalb der ersten 10 Jahre 10 % bzw. innerhalb der ersten 20 Jahre 5 % pro Jahr steuermindernd abgesetzt werden oder aber 20 % im ersten Jahr bei einer zehnjährigen Abschreibung zusätzlich einer Sonderabschreibung von 20 %.

Der Vorteil bei der degressiven Abschreibung ist, dass sich durch einen hohen Abschreibungswert die Steuerlast am Ende des Jahres stark verringern kann, da die Ausgaben auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet werden. So kann man zum einen versuchen, die Progressionsstufe für eine geringe Besteuerung abzusenken und / oder sich die Anschaffung der Solaranlage noch zusätzlich vom Staat durch die Steuerersparnis (neben dem Zuschuss pro Quadratmeter Solaranlage) finanzieren zu lassen.

Rechenbeispiel

Wie man mit einer Solaranlage und Solarstrom Steuern sparen kann, dazu ein vereinfachendes Beispiel: Horst hat ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro, das heißt, er müsste 5.625 Euro an Steuern zahlen.

Horst kauft zu Beginn des Jahres jedoch eine Fotovoltaikanlage, um seinen eigenen Solarstrom erzeugen zu können – diese kostet ihn 8.000 Euro. Mittels der degressiven Abschreibung kann er somit im ersten Jahr 1.600 Euro sowie zusätzlich noch einmal 1.600 Euro im Rahmen der Sonderabschreibung von der Steuer absetzen.

Das heißt, dass Horst nach Abschreibung der Solaranlage nur noch ein zu versteuerndes Einkommen von 26.800 Euro hätte und somit nur noch 4.639 Euro Steuern zahlen müsste – mit der Solaranlage kann Horst somit knapp 1.000 Euro Steuern sparen. Und statt diese 1.000 Euro dem Staat zu schenken und kein Vermögen aufzubauen, kann er damit seine persönlichen Anschaffungskosten auf 7.000 Euro senken!

Wann lohnt sich die degressive Abschreibung?

Die degressive Abschreibung lohnt sich vor allem dann als Steuersparmodell, wenn man innerhalb eines Jahres mit einem außergewöhnlich hohem zu versteuernden Einkommen rechnen kann, z. B. infolge einer Bonuszahlung, einer Abfindung oder aus anderen Gründen erhöhten Einkommens. In diesem Fall lässt sich der „Einkommensüberschuss“ durch den Kauf und die Möglichkeit der hohen steuerlichen Abschreibung einer Solaranlage mindern und gleichzeitig ein hohes, langfristiges Einkommen und eigenes Vermögen aufbauen.

Die degressive Abschreibung ist weniger geeignet, wenn man nicht kurzfristig Steuern sparen muss – verfügt man z. B. über ein gleichbleibend hohes Einkommen, ist die lineare Abschreibung vorteilhafter, da hier pro Jahr mit einem regelmäßigen „Verlust“ infolge der Abschreibung zu rechnen ist.

Am obigen Beispiel (Horst) bei einer Abschreibung über 10 Jahre wäre dies bei der linearen Abschreibung eine Abschreibung von 800 Euro pro Jahr, was bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro einer jährliche Steuerersparnis von 254 Euro pro Jahr entspricht.

Wichtig:

Ob für eine Fotovoltaikanlage eine Abschreibungsdauer von 10 oder 20 Jahren angenommen wird hängt maßgeblich vom zuständigen Finanzamt ab – denn: Für Solaranlagen gilt eine Frist von 10 Jahren, für Fotovoltaikanlagen jedoch 20 Jahre. Eine Fotovoltaikanlage ist jedoch ebenfalls eine Solaranlage – welche Frist letztendlich angewendet wird, ist leider nicht definitiv an dieser Stelle zu sagen. Bei der Anwendung der 20 Jahresfrist halbieren sich die oben genannten Prozentwert.