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Steuertipps helfen beim Steuern sparen

Wer keinen Steuerberater hat und auch keinen Lohnsteuerhilfeverein zur Unterstützung zu Rate zieht, läuft schnell Gefahr, mehr Steuern zu zahlen, als er eigentlich müsste – eine ärgerliche Tatsache, denn für viele Steuerpflichtige ist die Steuerlast bereits recht groß und die Abgabe der Steuererklärung oder der Umsatzsteuervoranmeldung regelmäßiger Anlass, sich Sorgenfalten zuzulegen und an das sauer Ersparte heranzugehen.

Doch auch ohne Steuerberatung kann man versuchen, Steuern zu sparen, und dabei helfen einige wenige Steuertipps, die die Steuerlast in vielen Fällen senken können. Wer zum Beispiel nicht dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, sollte trotzdem darüber nachdenken, eine zu machen und so gegebenenfalls ein paar Euro zurück zu bekommen. Arbeitnehmer sollten prüfen, ob sie über den jeweiligen Pauschbeträgen für Werbungskosten und Sonderausgaben liegen, und dann die Kosten auch geltend machen.

Die Wahl der richtigen Steuerklasse

Die Wahl der richtigen SteuerklasseGenerell ist die Wahl der richtigen Steuerklasse etwas, was man nicht zu lax handhaben sollte – das betrifft in erster Linie Verheiratete mit einem stark unterschiedlich hohen Einkommen. Um die richtige Steuerklasse auszuwählen und diverse Möglichkeiten durchzurechnen, bedient man sich am besten eines kostenlosen Steuerrechners.

Gute Nachricht für leidenschaftlich Telefonierende: pauschal sind 20 % bzw. maximal 20 Euro pro Monat absetzbar, wenn man das Telefon nicht nur privat nutzt, auch ohne Einzelverbindungsnachweis. Das bedeutet, dass man pro Jahr bis zu 240 Euro steuerlich geltend machen kann. Sofern der Chef des Steuerpflichtigen bestätigt, dass ein Handy beruflich notwendig ist, so sind die Kosten hierfür ebenso absetzbar, und zwar auch wiederum mit 20 Euro pro Monat, ohne Einzelverbindungsnachweis.

Werbungskosten absetzen

Wer Sprachkurse besucht und der Kurs zum beruflichen Profil des Steuerpflichtigen passt, sind die Kosten ebenso absetzbar. Wenn Zweifel bestehen, unterstreicht die Notwendigkeit des Kurses eine Bestätigung des Chefs, dass der Sprachkurs beruflich relevant ist. Wer Geschäftsfreunde besucht oder irgendwo einen Vortrag hält, kann auch diese Reisekosten geltend machen, und zwar nicht nur die Fahrtkosten, sondern auch sonstige Spesen.

Generell sind Fahrtkosten interessant, und zwar sowohl für Arbeitnehmer, als auch für Selbständige: letztere müssen allerdings oft ein Fahrtenbuch führen, für Arbeitnehmer reicht die Aufstellung der Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz – pro gefahrenen Kilometer können 30 Cent veranschlagt werden.

Im Sinne des Sparerfreibetrags sollte man seine Zinseinnahmen nicht aus den Augen verlieren – drohen diese den Freibetrag zu übersteigen, so ist es möglich, die Sparerfreibeträge der Kinder zu nutzen, dazu ist es allerdings notwendig, den Kindern einen Anteil des Vermögens zu übertragen.

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