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Tagesgeld – Steuern sparen

Mit dem Tagesgeld lässt sich zwar auch noch in zinsschwachen Zeiten risikolos und gewinnbringend Geld erwirtschaften, jedoch sollte auch die Tagesgeld Steuer im Auge behalten werden. Denn: Ein ausführlicher Zinsvergleich und ein stetes Beobachten und Mitverfolgen des Marktes nützt nur wenig, wenn man von seinem Gewinn Steuern an den Staat abführen muss, die man nicht zahlen müsste.

Steuer auf das Tagesgeld

Das Tagesgeld unterliegt wie auch jede andere Geldanlage der Abgeltungssteuer – und diese schlägt mit 25 % auf den Kapital- und Zinsgewinn nicht gerade niedrig zu Buche. Die Abgeltungssteuer muss nicht direkt an den Staat vom Kunden abgeführt werden, auch wenn es sich um eine direkte Steuer handelt, denn diese wird automatisch mit der Fälligkeit vor der Auszahlung der Zinsen von den Banken automatisch eingezogen und an den Staat abgeführt.

Die einzige Möglichkeit, diese automatische Abführung zu verhindern ist, dass man bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag mit dem entsprechende Freibetrag (Sparerfreibetrag: 801 Euro Singles / 1.602 Euro Verheiratete) stellen müsste, so dass erst bei einer Überschreitung des Freibetrages automatisch die Abgeltungssteuer abgeführt wird.

Aber: So richtig lukrativ ist eine Anlage in Tagesgeld vor allem dann, wenn man sich nicht dauerhaft an einen Anbieter bindet, sondern stets zum aktuell Anbieter mit den besten Tagesgeldzinsen wechselt – das sogenannte Tagesgeldhopping oder die „Zugvogeltaktik“. In Zusammenhang mit einem Freistellungsauftrag stellt sich hierbei jedoch das Problem, dass die meisten Tagesgeldangebote mit einem hohen Zins meist nur einen Garantiezins über 2 – 3 Monate anbieten und man im schlechtesten Fall in einem Jahr mehr als 4 – 6 Tagesgeldkonten eröffnet und jedesmal separat einen Freistellungsauftrag einreichen muss.

Steuern anpassen und Zahlung der Steuer verhindern

Um die Zahlung der Abgeltungssteuer zu vermeiden müsste man bei jedem neuen Konto nicht nur erneut einen Freistellungsauftrag stellen, sondern auch ständig mit seinen Freistellungsaufträgen jonglieren – denn oft ist zu Beginn einer Kontoeröffnung nicht absehbar, wann das nächstbeste Angebot in Sicht sein wird.

In der Praxis müsste man entweder stets einen Überbetrag verwenden, damit man auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist (und nicht nur für einen festen Zeitraum, den man kalkulieren kann oder man ändert nach jedem Wechsel kostenlos bei der alten Bank den eingetragenen Freibetrag auf das minimal Mögliche (siehe: Freistellungsauftrag: Freibetrag richtig verteilen) und setzt bei einem neuen Konto den Höchstbetrag an und wiederholt das stetig. In der Endkonsequenz heißt das aber, dass bei 6 Wechseln im Jahr mindestens 11 mal eine Anpassung und Änderung vorgenommen werden muss, um den Sparerfreibetrag maximal auszureizen – egal wie ungern man dem Staat Geld schenkt, diese zeitraubende Arbeit kann man sich auch sparen!

Aufwand und Steuern sparen

Die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer lässt sich nämlich auch im Nachhinein zurückfordern – und damit kann man Aufwand bei Tagesgeld und Steuern sparen: Denn ob man den Sparerfreibetrag am Ende des Jahres mit den Erträgen verrechnet oder im Laufe des Jahres ist egal. Bei der Verrechnung am Ende des Jahres müssen lediglich alle Kapital- und Zinserträge in der Anlage KAP angegeben werden und das Finanzamt zieht automatisch den Freibetrag ab.

So geht man zwar zuerst in Vorleistung und „schenkt“ dem Staat Geld, welches man sich im Nachhinein im Form zu viel gezahlter Steuern zurückerstatten lässt, jedoch werden bei den meisten Banken die Tagesgeld Zinsen nur am Ende des Jahres gutgeschrieben, welches sich meist mit dem Steuerjahr deckt – in der Praxis ist das Geld somit nur für wenige Wochen „verliehen“.

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