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Steuerreform: Grundfreibetrag – Anhebung doch erst 2014?

Die von der Koalition aus CDU und FDP geplante Steuerreform, welche bereits auf den Namen „Mini-Steuerreform“ zurückgestutzt wurde und geplante Entlastungen von 6,1 Milliarden Euro pro Jahr für alle Steuerzahler vorsieht, scheint an der Uneinigkeit des Bundesrates zu scheitern, in dem sich weder eine Mehrheit für oder gegen das Reformvorhaben findet.

Opposition und Länder bestehen auf Schuldenbremse

So gelang es weder der grün-roten Opposition noch der schwarz-gelben Koalition, sich mit einer Mehrheit im Bundesrat für oder gegen die Reform durchzusetzen. Das Argument der Opposition der möglichen Steuerentlastung zu widersprechen ist dabei vorrangig die gesetzlich vereinbarte Schuldenbremse und der Willen, die leicht angestiegenen Einnahmen nicht wieder mit vollen Händen auszugeben.

Die Opposition sieht sich in dieser Absicht nicht nur durch zahlreiche Umfragen bestärkt, in der Steuersenkungen von einer Mehrheit der Bevölkerung, auch unter „Vermögenden“, abgelehnt werden und man sich, auch unter Eindruck der griechischen Schuldenkrise, nach einem ausgeglichenen und in Zukunft schuldenfreien Haushalt sehnt, sondern auch durch die vereinbarte Schuldenbremse, die es den Ländern ab 2020 und dem Bund bereits ab 2016 verbietet, weitere Schulden zu machen.

Die Vermeidung der sogenannten kalten Progression ist ebenfalls kein echtes Argument für die Reform die Steuerentlastung in Höhe von 6,1 Milliarden Euro verspricht, da diese Entlastung nur spürbar für mittlere und hohe Einkommen ist – auf kleine und geringe Einkommen hat die Steuerreform so gut wie keine Auswirkungen (siehe unten).

Koalition und Bundesregierung verlangt die Steuerreform

Aus Sicht der Bundesregierung soll mit der geplanten Steuerreform die kalte Progression abgemildert werden, welche dadurch entsteht, wenn die Lohnerhöhung lediglich die Inflation ausgleicht und gleichzeitig dazu führt, dass mehr Steuern aufgrund des dadurch höheren Einkommens gezahlt werden müssen – real führt so eine Lohnerhöhung nicht zu mehr, sondern weniger Geld in den Taschen der Bürger.

Diese kalte Progression kann durch eine Anhebung des steuerfreien Grundfreibetrags – laut Reform von aktuell 8.004 Euro pro Person um 350 Euro auf 8.354 Euro – ausgeglichen und so weniger Einkommen versteuert werden muss. Theoretisch können so kleine Einkommen eher unversteuert bleiben bzw. müssten erst wesentlich später, im Vergleich zum aktuellen Stand, versteuert werden.

Die kalte Progression kann zudem aus verfassungsrechtlicher Sicht ein Problem darstellen, da diese einer versteckten Steuererhöhung gleichkommen kann und so auch durch das Verfassungsgericht angemahnt werden kann, so dass spätestens mit einem Urteil Handlungsbedarf seitens des Bundes besteht.

Streitpunkt Grundfreibetrag – reiner Wahlkampf?

Grundsätzlich ist die Haltung der Regierung in puncto kalte Progression und Anhebung des Grundfreibetrages richtig, nur: Die regelmäßige Anhebung zur Vermeidung der kalten Progression an sich stet kaum zur Diskussion, sondern vor allem der Zeitpunkt. Denn bisher wurde über die Anhebung des Grundfreibetrages entschieden, sobald der aktuelle Existenzminimumbericht vorliegt.

Der nächste Existenzminimumbericht steht jedoch erst im Bundestagswahlkampf 2013 auf dem Plan, weswegen zum einen (noch) keine Notwendigkeit für eine Anhebung des Grundfreibetrages besteht und zum anderen eine vorgezogene Anhebung als reiner Wahlkampf verstanden werden kann, um sich als Steuersenkungspartei mit einer Steuersenkung profilieren zu können, welche planmäßig ohnehin spätestens im Jahr 2014, also nach der Bundestagswahl 2013, kommen muss.

Dazu fordert die Opposition um die SPD, dass nicht nur der Grundfreibetrag (zum vereinbarten Zeitpunkt) angehoben werden soll, sondern auch der Spitzensteuersatz für zu versteuernde Einkommen ab 100.000 Euro von aktuell 42 % wieder auf 49 % angehoben werden soll.

Zwar würden auch aktuell Einkommen unter der 100.000 Euro Grenze stärker von der Anhebung des Grundfreibetrages profitierten, da beispielsweise sowohl Einkommen von 60.000 Euro als auch Einkommen von 270.000 Euro mit ca. 350 Euro pro Jahr entlastet werden würden, jedoch die Entlastung der unteren Einkommen wesentlich schwächer ausfällt. So würde bei einem Einkommen von 30.000 Euro die Entlastung nur bei 150 Euro liegen und bei noch geringeren Einkommen monatlich kaum noch spürbar in Erscheinung treten.

Alles in allem ist somit fraglich, wer von dieser Minireform überhaupt profitieren soll, da kleine Einkommen monatlich nichts oder nur wenige Euro mehr haben werden und diese Erhöhung real im Geldbeutel nicht spürbar sein dürfte, während hohe Einkommen sich über monatlich 20 – 30 Euro mehr freuen dürfen, aber angesichts eines Monatseinkommens von über 5.000 Euro die dringende Notwendigkeit nicht gegeben ist.

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