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Steuerschulden – was tun?

Das Finanzamt ist ein eher unangenehmer Gläubiger. Auf ausstehende Zahlungen werden in jedem Fall Säumniszuschläge erhalten – und wer nicht zahlen kann, erhält schnell Besuch vom Vollstreckungsbeamten. Doch so weit muss es gar nicht erst kommen. Erfahren Sie, wie Sie Steuerschulden vermeiden und was Sie tun können, falls Sie doch einmal in Zahlungsrückstand geraten.

So vermeiden Sie Steuerschulden

Das Finanzamt besteht auf pünktlichen und korrekten Zahlungen. Das gilt gleichermaßen für die Umsatzsteuer, die Freiberufler und Selbständige zahlen müssen, wie auch für Lohnsteuer und Einkommenssteuer. Angestellte sind einem relativ geringen Risiko ausgesetzt, Schulden gegenüber dem Finanzamt zu machen: Nach der Abgabe ihrer Lohnsteuererklärung erhalten sie in den meisten Fällen Geld zurück. Anders dagegen Freiberufler und Selbständige. Alle, die nicht als Kleinunternehmer gelten, müssen je nach Verdienst monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und Umsatzsteuer zahlen. Vierteljährliche Einkommenssteuervorauszahlungen, die sich am Verdienst des Vorjahres orientieren, sind ebenfalls Pflicht. Um Steuerschulden zu vermeiden, sollten Sie folgende Tipps beherzigen:

  • Geben Sie Steuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen rechtzeitig ab. Frist für Lohn- und Einkommenssteuererklärung ist jeweils der 31. Mai. Umsatzsteuervoranmeldungen müssen bis spätestens zum 10. des Folgemonats abgegeben werden. Achten Sie darauf, ob Sie zur monatlichen oder zur vierteljährlichen Abgabe verpflichtet sind – versäumen Sie die Abgabe, fallen Verspätungszuschläge an.
  • Sind Sie einmal spät dran, gelten Schonfristen: Für die ersten drei Tage (nicht: Kalendertage!) erhebt das Finanzamt keine Säumniszuschläge. Reizen Sie diese allerdings nicht jedes Mal aus, das kommt dem Finanzamt eventuell verdächtig vor.
  • Legen Sie monatlich Geld zurück und zahlen Sie Ihre Einkommenssteuervorauszahlungen fristgerecht bis zum 10. März, 10.  Juni, 10. September und 10. Dezember.
  • Haben Sie im letzten Jahr wesentlich mehr verdient als im aktuellen Kalenderjahr und übersteigt die Vorauszahlung Ihre finanziellen Möglichkeiten, können Sie einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommenssteuervorauszahlung stellen. Dazu reicht ein formloses Schreiben mit Begründung für die Herabsetzung. In der Regel wird einem begründeten Antrag schnell statt gegeben.

So können Sie bei Steuerschulden vorgehen

Bleiben Sie Zahlungen schuldig, erhebt das Finanzamt für jeden angefangenen Monat einen Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent der geschuldeten Steuer. Stehen 1.000 Euro an Zahlungen aus, fallen also zehn Euro pro Monat an Säumniszuschlägen an. Reagieren Sie nicht auf eine Mahnung, kann schon nach einer Woche ein Gerichtsvollzieher klingeln.

Bei hohen Schulden ist der Gang zur Schuldnerberatung sinnvoll. Tipps zur Schuldnerberatung finden Sie zum Beispiel auf http://www.schulden-bremse.de/. Ist abzusehen, dass Sie die Steuerschuld nicht fristgerecht zahlen können, sollten Sie sich zudem immer persönlich an das Finanzamt wenden. Entsteht durch die Zahlung eine „erhebliche Härte“ für Sie, kann das Finanzamt sogar einem Antrag auf Stundung stattgeben; für die Stundung fallen allerdings Zinsen an und eine Sicherheitsleistung wird fällig.

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