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Steuerschulden – was tun?

Das Finanzamt ist ein eher unangenehmer Gläubiger. Auf ausstehende Zahlungen werden in jedem Fall Säumniszuschläge erhalten – und wer nicht zahlen kann, erhält schnell Besuch vom Vollstreckungsbeamten. Doch so weit muss es gar nicht erst kommen. Erfahren Sie, wie Sie Steuerschulden vermeiden und was Sie tun können, falls Sie doch einmal in Zahlungsrückstand geraten.

So vermeiden Sie Steuerschulden

Das Finanzamt besteht auf pünktlichen und korrekten Zahlungen. Das gilt gleichermaßen für die Umsatzsteuer, die Freiberufler und Selbständige zahlen müssen, wie auch für Lohnsteuer und Einkommenssteuer. Angestellte sind einem relativ geringen Risiko ausgesetzt, Schulden gegenüber dem Finanzamt zu machen: Nach der Abgabe ihrer Lohnsteuererklärung erhalten sie in den meisten Fällen Geld zurück. Anders dagegen Freiberufler und Selbständige. Alle, die nicht als Kleinunternehmer gelten, müssen je nach Verdienst monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und Umsatzsteuer zahlen. Vierteljährliche Einkommenssteuervorauszahlungen, die sich am Verdienst des Vorjahres orientieren, sind ebenfalls Pflicht. Um Steuerschulden zu vermeiden, sollten Sie folgende Tipps beherzigen:

So können Sie bei Steuerschulden vorgehen

Bleiben Sie Zahlungen schuldig, erhebt das Finanzamt für jeden angefangenen Monat einen Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent der geschuldeten Steuer. Stehen 1.000 Euro an Zahlungen aus, fallen also zehn Euro pro Monat an Säumniszuschlägen an. Reagieren Sie nicht auf eine Mahnung, kann schon nach einer Woche ein Gerichtsvollzieher klingeln.

Bei hohen Schulden ist der Gang zur Schuldnerberatung sinnvoll. Tipps zur Schuldnerberatung finden Sie zum Beispiel auf http://www.schulden-bremse.de/. Ist abzusehen, dass Sie die Steuerschuld nicht fristgerecht zahlen können, sollten Sie sich zudem immer persönlich an das Finanzamt wenden. Entsteht durch die Zahlung eine „erhebliche Härte“ für Sie, kann das Finanzamt sogar einem Antrag auf Stundung stattgeben; für die Stundung fallen allerdings Zinsen an und eine Sicherheitsleistung wird fällig.