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Steuertipps I: Was bei der Steuererklärung beachten?

Wie jedes Jahr wartet auch das neue Jahr mit zahlreichen Änderungen auf – so gelten für die aktuelle Steuererklärung ein paar neue Regelungen, die beachtet werden sollten, wenn man mehr Steuern sparen möchte. Was genau an bei der Steuererklärung zu beachten ist: wir klären auf!

Nach langem hin und her lässt sich das häusliche Arbeitszimmer wieder ohne Probleme von der Steuer absetzen, aber:
– nur bis zu einem Betrag von 1.250 Euro pro Jahr und
– nur wenn seitens des Arbeitgebers kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.

Das heißt: Lehrer, Vertreter oder Mitarbeiter ohne festen Arbeitsplatz in der Firma, die die anfallende Arbeit zusätzlich von zuhause aus erledigen müssen, können das häusliche Arbeitszimmer absetzen. Was dabei alles eingehalten werden muss, siehe:

Die Einkommensteuererklärung muss in Zukunft auch nur dann abgegebenen, wenn der Grundfreibetrag von 8.004 Euro überschritten wird – dieser wurde um 170 Euro 7.834 Euro auf 8.004 Euro angehoben.

Staatliche Zuschüsse werden nun problemloser gewährt bzw. erfordern weniger Nachweisaufwand – so ist das Kindergeld und der Kinderfreibetrag nicht mehr an die Einkommensgrenze von 8.004 Euro des Kindes gebunden, aber: das Kind muss sich trotzdem noch in einer Ausbildung befinden und unter 25 Jahre alt sein. Wenn es sein Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit bestreiten kann, so kann kein Kindergeld mehr bezogen werden.

Auch bei der Absetzbarkeit von Aufwendungen hat sich einiges getan. So kann man die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung und Krankenversicherung zukünftig ohne Beschränkung geltend machen. Für freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte und für die private Krankenversicherung gilt dies auch, aber: die private Krankenversicherung wird nur insofern anerkannt, wenn es sich hierbei um den Basistarif, vergleichbar mit dem Tarif der gesetzlichen Krankenkasse handelt, siehe:

Das heißt auch, dass andere Vorsorgeaufwendungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung, sowie die Haftpflichtversicherung sowie bei der privaten Krankenversicherung die Prämien für Familienmitglieder steuerlich berücksichtigt werden können.

Auch Unterhaltszahlung können unter Verwendung vom Realsplitting bis zu 13.805 Euro von der Steuer abgesetzt werden, sowie die Beiträge des Unterhaltspflichtigen zur gesetzlichen Krankenversicherung und privaten Krankenversicherung im Basistarif, sowie zur Pflegeversicherung von der Steuer abgesetzt werden.

Bei den Unterstützungsleistungen steigt der Unterhaltshöchstbetrag übrigens auf 8.004 Euro an – auch hier können Beiträge zu den Pflichtversicherungen zukünftig ebenfalls wie auch bei den anderen Unterhaltszahlungen auf die Steuer angerechnet werden. Sollte man keinen eigenen Haushalts mehr führen und aufgrund der Pflegebedürftigkeit, so zählen die Heimkosten zukünftig zu den außergewöhnlichen Belastungen – auch hier beträgt der Grundfreibetrag zukünftig 8.004 Euro.

Auch bei der Riester Rente kommen Änderungen – so müssen die bereits eingezahlten Beiträge zur privaten Altersvorsorge zukünftig elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Das ist jedoch Sache des Anbieters der privaten Riester Rente. Sollte keine Versicherungsnummer oder Zulagenummer bestehen, so reicht eine Einwilligung in die Datenweitergabe an die Deutsche Rentenversicherung hierzu aus – diese ist gleichbedeutend mit einem Antrag.

Private Rürup Sparer können mit mehr Sicherheit rechnen – denn im Gegensatz zu bisher müssen die Rürup Verträge zukünftig zertifiziert sein, damit der Sparer die Sicherheit hat, diese dem Sonderausgabenabzug unterwerfen zu können. Vorsicht: Viele Anbieter nutzen das auch dazu aus, die Rürup Zertifizierung als Qualitätssiegel hinzustellen – diese bestätigt jedoch nur den Sonderausgabenabzug, sagt aber ansonsten nichts über die Qualität der angebotenen Rürup Rente aus.

Weitere Tipps und Hinweise:

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