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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige nicht mehr straffrei?

Auf Steuerncheck.net haben wir bereits im Artikel Ist Steuerhinterziehung ein Kavaliersdelikt? angesprochen, dass die Steuerhinterziehung zwar eigentlich schwer geahndet werden soll, aber das in der Praxis kaum anzutreffen ist, wenn man rechtzeitig den Weg einer Selbstanzeige nutzt, selbst wenn dies im letztmöglichen Augenblick passiert.

Der Staat kommt Steuersündern bei einer Selbstanzeige dabei sehr weit entgegen, da die eigentliche Strafe im Grunde wegfällt und man im Gegensatz zu anderen Delikten mit einer Selbstanzeige fast immer einfach so davonkommen kann, das einzige Übel die Steuernachzahlung ist und dass das Finanzamt in Zukunft vielleicht etwas genauer hinsieht.

Was die Strafe auf Steuerhinterziehung weiter fast schon ins Lächerliche zog war der Umstand, dass neben der Straffreiheit bei einer Selbstanzeige und neben der Nachzahlung der Steuer auch nur Teilvergehen zugegeben werden konnten.

Wer also zu befürchten hatte, dass er z. B. im Rahmen der Steuer CD dabei ertappt wird, dass er nicht angegebenes Vermögen in der Schweiz hatte, der konnte nur das zugeben und andere Sachen beruhigt verschweigen. Sollte der Staat irgendwann auch den anderen Geheimnissen zu Leibe rücken, konnte man einfach wieder eine Selbstanzeige für diesen Sachverhalt stellen. Statt sich gleich komplett zu offenbaren, reichten also auch Teilgeständnisse um problemlos davonzukommen.

Auch der Staat hat so langsam erkannt, dass diese Regelung weder abschreckt noch in irgendeiner Art und Weise eine tatsächliche Strafe darstellt. Demnach sollen zukünftig Teilanzeigen wie oben beschrieben nicht mehr möglich sein, das heißt: Ganz oder gar nicht. Wer somit nur einen Teil zugibt und wem später doch noch mehr einfällt wenn die Steuerfahndung schon in den Startlöchern steht, der kann nur noch Straffreiheit für die erste Selbstanzeige rechnen.

Außerdem soll es auch bei einer Selbstanzeige nicht mehr nur bei einer totalen Straffreiheit bleiben, indem nur die bisher hinterzogenen Steuern zuzüglich Nachforderungszinsen nachbezahlt werden müssen. Werden Steuern von mehr als 50.000 Euro hinterzogen, soll zukünftig auch noch eine Strafzahlung erhoben werden in Höhe von 5 % der hinterzogenen Steuern.

Fraglich ist aus unserer Sicht jedoch trotzdem, ob das letztendlich eine ernsthafte Strafverschärfung darstellt. Denn auch bisher konnte nach einer Selbstanzeige oft mit einer Ortskontrolle gerechnet werden, weswegen viele Steuersünder all das, was das Finanzamt und die Steuerprüfung dabei finden würde ohnehin gleich mit angegeben haben und das wegließen, was nicht ersichtlich war.

Die Chancen, dass das Finanzamt zusätzlich zur Selbstanzeige und dem, was man freiwillig angegeben hat, was sowieso ans Licht gekommen wäre, noch etwas findet sind daher eher gering und somit auch der Druck, das sicherheitshalber doch mit anzugeben. Auch die Strafzahlung von 5 % ist nicht wirklich erschreckend – selbst bei einem hinterzogenen Betrag von 100.000 Euro sind das gerade einmal 5.000 Euro an Strafe. Wenn man sich vor Augen hält, wie hoch das Einkommen sein muss, um 100.000 Euro an Steuern hinterziehen zu können, stellt auch die Strafe für die meisten davon Betroffenen eher „Peanuts“ dar.

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