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Wie viel darf man mit über die Grenze nehmen?

Wer in den Urlaub fährt, möchte meistens auch im Ausland besonders günstige Sachen mit zurück nach Deutschland bringen, wie beispielsweise Parfüm, Zigaretten oder andere Tabakwaren und Alkohol. Doch für die Einfuhr solcher Dinge nach Deutschland gelten ganz klare und auch recht strenge Regelungen: die erlaubte Menge ist begrenzt.

Es gelten genaue Voraussetzungen für die Einfuhr von bestimmten Waren aus einem Drittland (nicht EG Mitgliedsstaat) nach Deutschland. Zum einen muss der Reisende die betroffenen Waren auch tatsächlich mit sich führen. Dabei gilt als mitgeführt auch, wenn die Waren mittels demselben Beförderungsweg, den auch der Reisende gewählt hat, transportiert werden – nicht als mitgeführt gelten entsprechend Waren, die auf dem Postweg vor- oder nachgesendet werden.

Die mitgeführten Waren dürfen unter keinen Umständen gewerblich genutzt werden und sind entsprechend nur für den persönlichen Gebrauch vorgesehen. Werden die Waren für eine andere Person mitgebracht, so muss es sich um ein Geschenk handeln, der Reisende darf kein Entgelt dafür erhalten.

Sofern die oben stehenden Voraussetzungen erfüllt sind, haben die folgenden Wertgrenzen bzw. Mengen bei der Einfuhr nach Deutschland / dem Mitbringen über die Grenze Gültigkeit:

Alkohol – das Mindestalter beträgt 17 Jahre
16 Liter Bier und 4 Liter Wein und
1 Liter alkoholhaltige Getränke (über 22%) oder
2 Liter Alkohol (bis 22%)

Tabakwaren – das Mindestalter beträgt 17 Jahre
250 g Tabak oder
50 Zigarren oder
100 Zigarillos oder
200 Zigaretten

Sonstiges
Waren bis 300 Euro
Bei einer Seereise oder Flugreise bis 430 Euro
Sofern der Reisende jünger als 15 Jahre alt ist, Waren bis 175 Euro
Arzneimittel – den persönlichen Bedarf des Reisenden abdeckend
Benzin / Kraftstoff – das im Tank befindliche plus 10 Liter zusätzlich

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