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Vorsteuerabzug und Umsatzsteuer

Umsatzsteuer entfällt auf diverse Waren und Dienstleistungen, die man als Endverbraucher oder Unternehmer von anderen Unternehmern bezieht, an. Anders als der Endverbraucher haben Unternehmer die Möglichkeit, die an den Verkäufer entrichtete Umsatzsteuer im Sinne des Vorsteuerabzugs geltend zu machen.

Eine kleine Beispielrechnung: Unternehmen A verkauft an Unternehmen B Ware im Wert von 40 Euro, A führt dafür Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, B kann in selber Höhe Vorsteuer geltend machen. Verkauft B die Ware an Unternehmer C für 100 Euro weiter, muss B die darauf entfallene Umsatzsteuer abführen, C kann wiederum Vorsteuer geltend machen.

Der Vorsteuerabzug endet erst beim Endverbraucher: verkauft C die Ware für 150 Euro an Endverbraucher E weiter, muss C die erhobene Umsatzsteuer an das Finanzamt weiterleiten, die der Endverbraucher zusätzlich zur Ware bezahlt hat. E kann keine Vorsteuer geltend machen.

Grundsätzlich kann nicht jeder Unternehmer Vorsteuer geltend machen – so zum Beispiel Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind, weil ihre Umsätze unter einer gewissen Grenze liegen. Vorsteuer kann also nur derjenige absetzen, der auch selbst die Umsatzsteuer für die beruflich verwendeten Waren oder Dienstleistungen entrichtet hat.

Der Vorsteuerabzug wird dann vorgenommen, wenn die Ware bezahlt wurde und die Rechnung vorhanden ist. Innerhalb der Umsatzsteuervoranmeldung, die Existenzgründer in den ersten beiden Geschäftsjahren monatlich abzugeben haben, rechnet der Unternehmer selbst aus, was er an das Finanzamt weiterleiten muss.

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss elektronisch erfolgen, und zwar über das Elster Portal. Dazu ist eine Registrierung notwendig, die kostenlos erfolgt, sofern man das Sicherheitsverfahren „Software-Zertifikat“, und nicht „Sicherheitsstick“ oder „Signaturkarte“ wählt.

Die Registrierung muss unbedingt rechtzeitig erfolgen, denn aus Sicherheitsgründen wird nach Eingabe der Daten nicht nur eine Email verschickt, sondern auch ein Brief auf dem Postweg, was einige Tage dauert. Es wird immer die Adresse verwendet, die auch dem jeweils zuständigen Finanzamt vorliegt.

Benutzer müssen einen Kurznamen wählen, persönliche Daten wie Name, Vorname und Geburtsdatum, sowie die Steueridentifikationsnummer angeben. Erst wenn das Benutzerkonto mit Hilfe des Aktivierungscodes aktiviert wurde, ist es möglich, die Umsatzsteuervoranmeldung online zu erledigen.

Gerade Existenzgründern fällt es zu Beginn schwer, die knappen Fristen der Umsatzsteuervoranmeldung einzuhalten, es ist deswegen möglich, auf Antrag eine Fristverlängerung von jeweils einem Monat zu erhalten.

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