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Was kann man als Unterhalt absetzen?

Wer Unterhaltszahlungen leisten muss, der weiß, welche finanziellen Belastungen sich daraus individuell ergeben können: je nachdem, wie viele Personen in welcher Höhe unterstützt werden müssen, muss der Unterhaltszahler selbst hinter den Unterhaltsberechtigten deutlich zurückstecken. Dies weiß auch Vater Staat, und entsprechend kann man Unterhalt steuerlich absetzen.

Gemäß § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG ist Unterhalt nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn es sich auch wirklich um typischen Unterhalt handelt. Unter „typischer Unterhalt“ fällt alles, was eine Person normalerweise zum Leben braucht.

Zu den typischen Unterhaltsleistungen gehört natürlich der Barunterhalt, wer allerdings eine Einmalzahlung bzw. eine Abfindungszahlung leistet, kann diese Zahlung nicht nach § 33 EStG im Sinne der außergewöhnlichen Belastungen absetzen.

Neben Barunterhalt werden die folgenden Aufwendungen steuerlich berücksichtigt:

– die Berufsausbildung, die man dem unterhaltsberechtigten Kind finanziert. Zu den Kosten zählen Dinge wie das Semesterticket, Fachbücher, sonstige Lernmittel und Aufwendungen für die Mietwohnung. Keine Ausbildungskosten sind Fahrtkosten zur Universität, die behinderungsbedingt sind – diese setzt man als außergewöhnliche Belastung ab.

– die Aufwendungen, die man für die Mietwohnung und die Mietnebenkosten der unterhaltsberechtigten Person hat. Dazu zählen auch eventuelle Abstandszahlungen, die man an den Vormieter zahlt.

– Die Kosten für eine Wohnung, die man dem Unterhaltsberechtigten unentgeltlich überlässt. Dabei wird zur Kalkulation der Kosten die ansonsten ortsübliche Miete zugrunde gelegt.

– Bei Altersgründen der unterhaltsberechtigten Person die Aufwendungen, die für die Unterbringung in einem Altenheim entstehen

– Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung

– Ersatzteile und Geräte für Garten und Haus, die „üblich aber nicht wertmäßig“ sind. Dazu zählen kleine Haushaltsgeräte (ausgenommen Kühlschränke, Waschmaschinen etc. bzw. Geräte, die einen übermäßigen Wert haben und sämtliche Unterhaltungselektronik).

– Kleidung, Ernährung, Wohnung und Gegenstände, die der tägliche Bedarf notwendig macht.