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Steuern für Verein – wie viel muss gezahlt werden?

Viele Vereine sind mehr oder weniger unternehmerisch tätig, und zwar dann, wenn sie durch ihre Tätigkeit einen finanziellen Überschuss erzielen. Werden dabei gewisse geltende Limits überschritten, meldet sich das Finanzamt und fordert Steuern ein.

Das trifft aber zunächst nur dann zu, wenn der Vereinszweck nicht nur selbstlos, sonder eben auch gewinnorientiert ist. Vereine tun gut daran, geltende Regelungen zu beachten, da ansonsten der geschäftliche oder kreative Antrieb des Vereins ausgebremst werden kann, wenn finanzielle Forderungen in Form von Gebühren und Steuern, unerwartet eintreffen.

Grundsätzlich unterliegen alle Vereine der Abgaben- und Steuerpflicht, wobei der Rechtsvorstand des jeweiligen Vereins auch der gesetzliche Vertreter ist. Für die Pflichteinhaltung ist der Vereinsvorstand verantwortlich. Sämtliche Ausgaben und Einnahmen müssen auf der Satzung basieren und erfolgen anhand von allgemeinen Finanzrichtlinien. Alle Ausgaben und Einnahmen, die den Verein betreffen, müssen schriftlich im Geschäftsbericht festgehalten und auch belegt werden.

Alle Belege müssen für mindestens sechs Jahre aufgehoben werden, die Geschäftsberichte, die die Ausgaben und Einnahmen des Vereins darlegen, für zehn Jahre. Von den Einnahmen werden die Ausgaben bzw. die direkten Aufwendungen abgezogen, der Gewinn, den man dann erhält, ist im Sinne der Einkommens-Körperschaftssteuer steuerpflichtig.

Diverse Einnahmen unterliegen der Steuerpflicht, so zum Beispiel Einkünfte durch Sponsorengelder, Anzeigengeschäfte, das Organisieren von Veranstaltungen, Verkaufsaktionen, Vermietung und Verpachtung oder auch durch selbst veranstaltete reisen oder Fahrten.

Sofern der Verein ein Gewerbe betreibt und dieses der Pflicht entsprechend auch angemeldet hat, muss außer der Körperschaftssteuer auch die Gewerbesteuer beachtet werden. Liegen die gewerblichen Einkünfte über 24.500 Euro pro Jahr, erfolgt eine Besteuerung der darüberliegenden Einkünfte. Der Gewerbesteuerbescheid wird von der Kommune an den Verein erteilt, wenn er den Freibetrag für gewerbliche Einkünfte überschreitet.

Auch Kapitalvermögen muss versteuert werden, sofern der Freibetrag von 1370 Euro überschritten wird. Der Werbungskostenpauschbetrag beträgt bei Vereinen 51 Euro pro Jahr. Es ist allerdings Usus, dass alle steuerlich relevanten Einkünfte addiert werden, und von dieser Summe der Freibetrag in Höhe von 3875 Euro abgezogen. Der Betrag, der darüber liegt, wird mit 25% Körperschaftssteuer besteuert.

Es ist wichtig, dass Vereine ihre möglichen Ausgaben und Einnahmen genau analysieren, denn daran orientiert sich ihre steuerliche Einstufung.