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Vorteile durch das Steuer Vereinfachungsgesetz 2011

Die umfangreichen Änderungen, die das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vorsehen, werden gerade in Steuerberatungskreisen diskutiert und bewertet. Angekündigt wurde das Steuervereinfachungsgesetz 2011 als „großer Wurf“, der zur Entbürokratisierung einen großen Teil beitragen soll. Aber ist dem wirklich so? Welche Vorteile bringen die vielen Gesetzesänderungen tatsächlich mit sich?

Grundsätzlich handelt es sich beim Steuervereinfachungsgesetz tatsächlich um einen Schritt, der in die richtige Richtung geht – die Frage ist jedoch, wie viele Steuerpflichtige von den neuen Regelungen letztendlich tatsächlich profitieren – gut auszumachen am Beispiel der nur noch zweijährig abzugebenden Einkommensteuererklärung: der Aufwand wird sich hier nur sehr selten halbieren, außerdem gilt die Neuregelung nicht für Unternehmen, bei denen die Steuererklärung von vornherein eine größere Belastung bedeutet, als bei Arbeitnehmern.

Inwiefern die Einsparungen, von der die Bundesregierung ausgeht, tatsächlich eintreffen werden, ist derzeit noch nicht zu bewerten und auch nicht nachzuvollziehen, da der Gesetzgeber die jeweiligen zahlen nicht untermauern kann.

Die Vereinfachungen, die das Einkommen der volljährigen Kinder angeht, sind hingegen durchaus zu begrüßen, und zwar nicht aufgrund des Einsparvolumens, sondern wegen der Reduzierung des Dokumentationsaufwands. Der häufige Wegfall von bereits steuerlich abgegoltenen privaten Kapitaleinkünften in der Einkommensteuererklärung, ist im selben Atemzug zu nennen.

Trotzdem sind und bleiben weitere durchaus wichtige Sachverhalte noch vollständig offen, das Steuervereinfachungsgesetz 2011 tangiert sie nicht einmal. Dies betrifft beispielsweise:

– Gewerbesteuer Neuregelung
– Änderungen bei der Grundsteuer
– Steuersenkungen
– Weiterer Bürokratieabbau, Steuervereinfachungen
– Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten im Sinne der Sonderausgaben
– Neue Regelungen für die außergewöhnlichen Belastungen
– Erhöhung der Behindertenpauschbeträge
– Erweiterter Überprüfungs-Turnus steuerbegünstigter Körperschaften

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