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Verjährung bei zu hoher Steuererstattung

Wer in den Genuss einer zu hohen Steuererstattung infolge eines Fehlers des Finanzamtes kommen sollte, der muss diese, wenn die Zahlungsverjährung bereits eingetreten ist, dem Finanzamt nicht zurückerstatten. Das gilt auch dann, wenn es sich um eine offensichtlich zu hohe Summe handeln sollte.

Anrechnungsverfügung und Zahlungsverjährung

Sollte das Finanzamt aufgrund von Berechnungsfehler, welche selbst verursacht wurden (und nicht etwa durch Falschangaben in der Steuererklärung), eine zu hohe Steuererstattung auszahlen, so besteht ab dem Erlass des Steuerbescheids ein Rückforderungsanspruch, der nach 5 Jahren verjährt. Wird ein Fehler durch das Finanzamt erst nach mehr als 5 Jahren nach dem Erlass des Steuerbescheids festgestellt, so ist der Rückforderungsanspruch verjährt.

Auch die nachträgliche Änderung der Anrechnungsverfügung ändert nichts an der Verjährung oder etwa eine deutlich zu hohe Steuerrückerstattung, welche durch den Empfänger nicht angezeigt wurde.

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofes in seinem Urteil VII R 55/10 muss nach dem Ablauf der Verjährung Rechtssicherheit vor etwaigen Ansprüchen bestehen – nicht nur für den so begünstigten Steuerzahler, sondern auch für das Finanzamt, da im umgekehrten Fall sonst auch Steuerpflichtige nach Ablauf der Verjährungsfrist vom Finanzamt noch nachträgliche Anrechnungen und Erstattungen verlangen könnten.

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