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Steuer auf das Verletztengeld

Das Verletztengeld ist zwar an sich steuerfrei, jedoch unterliegt das Verletztengeld dem Progressionsvorbehalt. Durch diesen wird es zwar nicht direkt besteuert, aber durch die Anhebung des Steuersatzes durch den Progressionsvorbehalt auf das zu versteuernde Einkommen wird eine indirekte Steuer erhoben.

Das Verletztengeld beträgt stets 80 % des erhaltenen Bruttolohnes, ist jedoch auf das Nettoarbeitsentgelt begrenzt. Das heißt, sollte der Anspruch von 80 % über dem eigentlichen Nettoarbeitsentgelt liegen, wird maximal dieses, nicht jedoch mehr ausbezahlt. Dazu kommt, dass das Verletztengeld durch weitere Einkommen gemindert wird.

Dabei ist es unerheblich, ob diese Einkommen steuerfrei sind oder nicht oder aus welchen Quellen dieses stammen – wichtig ist nur, dass es sich um Bezüge handelt, die mit dem Arbeitseinkommen in Zusammenhang stehen, wie z. B. Sonderzuschläge wie Nachtzulagen, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld usw.

Sollte man beispielsweise 2.500 Euro Verletztengeld erhalten, aber durch einen Nebenjob oder Leistungen des Arbeitgebers 700 Euro zusätzlich erhalten, so sinkt das maximal mögliche Verletztengeld auf 1.800 Euro ab.

Die Steuer auf das Verletztengeld ergibt sich aus der höheren Steuer auf das Nettoeinkommen, da der Progressionsvorbehalt beim eigentlich steuerfreien Verletztengeld zu einer Anhebung des Steuersatzes führt. Der Progressionsvorbehalt bedeutet, dass das steuerfreie Einkommen in Form des Verletztengeldes mit dem zu versteuernden Einkommen addiert wird, auf dieses Gesamteinkommen der Steuersatz ermittelt wird und mit diesem höheren Steuersatz das zu versteuernde Einkommen belegt wird.

An einem vereinfachten Beispiel: Otto ist alleinstehend und erhielt bisher 2.500 Euro netto an Gehalt von seinem Arbeitgeber – er hat keine weiteren Einkünfte. Aufgrund der Behandlung einer Berufskrankheit erhält er von der gesetzlichen Unfallversicherung nun für 3 Monate jeweils 2.500 Euro Verletztengeld.

Ottos Jahreseinkommen besteht somit aus 22.500 Euro (2.500 Euro x 9 Monate) Nettoeinkommen, das versteuert werden muss, sowie 7.500 Euro (2.500 Euro x 3 Monate) Verletztengeld, welches steuerfrei ist. Sein Gesamteinkommen beträgt somit 30.000 Euro.

Auf dieses Einkommen wird nun aufgrund des Progressionsvorbehaltes der Steuersatz bei der Einkommensteuer von 18,75 % festgelegt. Damit muss jedoch nicht das ganze Einkommen, sondern nur der zu versteuernden Teil von 22.500 Euro versteuert werden.

Otto muss nun sein zu versteuerndes Nettoeinkommen von 22.500 statt mit 15,06 % Einkommensteuersatz mit 18,75 % Einkommensteuersatz versteuern – statt 3.389,00 Euro Einkommensteuer muss er nun 4.218,75 Euro Einkommensteuer zahlen. Somit beträgt die Steuer auf das Verletztengeld 829,75 Euro.

Trotzdem lohnt sich die Steuerfreiheit beim Verletztengeld trotz Progressionsvorbehalt, da ohne diese Otto 5.625,00 Euro Einkommensteuer, also 1.406,25 Euro mehr, zahlen müsste.