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Lohnsteuerkarte verloren – was nun?

Die Lohnsteuerkarte ist etwas, was jeder Arbeitnehmer in Deutschland benötigt, denn ansonsten kann der Arbeitnehmeranteil an der Lohnsteuer nicht auf korrekte Weise berechnet werden. Ausgenommen hiervon sind Minijobber bzw. geringfügig Beschäftigte – hier erfolgt eine pauschale Besteuerung, was die Lohnsteuerkarte überflüssig macht. Doch was ist zu tun, wenn die Lohnsteuerkarte einmal verloren geht? Wie und wo bekommt man sie wieder?

Zunächst einmal wird die Lohnsteuerkarte, nachdem sie an die Arbeitnehmer verschickt wurde, beim jeweiligen Arbeitgeber abgegeben, dieser behält sie ein, bis die neue Lohnsteuerkarte für das darauffolgende Steuerjahr verschickt wurde. Das gilt auch dann, wenn man mehreren Tätigkeiten nachgeht und entsprechend mehrere Arbeitgeber hat – jedem Arbeitgeber ist eine aktuelle Lohnsteuerkarte vorzulegen. Auf der Karte festgehalten werden diverse Parameter, die zur Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer herangezogen werden müssen, deswegen ist eine Lohnsteuerkarte für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer auch ohne Ausnahme zwingend erforderlich.

Wer sich sicher ist, dass die Lohnsteuerkarte nicht beim Chef liegt, und sie schlicht und ergreifend nicht auffinden kann, oder sie durch etwaige Umstände zerstört wurde, muss eine neue Lohnsteuerkarte beantragen. Verantwortlich für die Ausgabe der Lohnsteuerkarte ist die Kommune bzw. Gemeinde, wobei die Zuständigkeit dort oft dem Einwohnermeldeamt zufällt. Wer mehrere Arbeitsplätze hat, und sich diese Arbeitsplätze in unterschiedlichen Gemeinden befinden, wendet sich an diejenige Gemeinde, in der der eigene Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Das Ausstellen einer zweiten Lohnsteuerkarte läuft recht unbürokratisch ab, mitzubringen vom Arbeitnehmer ist nur ein amtliches Ausweisdokument, wie etwa der Reisepass oder der Personalausweis. Der Verwaltungsaufwand muss allerdings bezahlt werden: es werden, je nach Gemeinde ein wenig unterschiedlich, ca. 5 Euro für die Ausgabe der Ersatz Lohnsteuerkarte berechnet. Möglich ist es vor allem in etwas größeren Städten, dass man die Lohnsteuerkarte online beantragt. Der Antrag wird dann bearbeitet, die Lohnsteuerkarte ausgestellt und per Post an den Arbeitnehmer geschickt.

Übrigens gilt die beschriebene Prozedere auch für Arbeitnehmer, bei denen sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben. Umstände, die eine auswirkende Funktion innehaben, sind zum Beispiel, wenn Kinder geboren werden oder die Lohnsteuerklasse auf Grund von Eheschließung gewechselt wird. Hat das Amt die Änderungen einmal aufgenommen, werden sie automatisch bei der Ausgabe der folgenden Lohnsteuerkarten berücksichtigt.

Wichtig ist, dass Arbeitnehmer die Angaben, die auf der Lohnsteuerkarte vermerkt sind, nach Erhalt genau überprüfen, denn falsche Angaben könnten finanziell negative Auswirkung bezüglich der Lohnsteuer haben. Wer aufgrund von falschen Angaben auf der Lohnsteuerkarte zu hohe Steuern bezahlt hat, kann mit einer Steuerrückzahlung erst zum Ende des Jahres rechnen, und zwar im Zuge der Abgabe der Steuererklärung.