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Rente versteuern – das Wichtigste auf einen Blick

Der Lebensabend sollte eigentlich friedlich und sorgenfrei sein – doch das bedeutet nicht, dass man als Rentner keine Steuern mehr bezahlen muss, im Gegenteil. Es gibt ganz genaue Regelungen, was das Rente versteuern angeht, so dass jeder ausrechnen kann, wie viel Steuern er auf seine Rente zahlen wird.

Die Besteuerung der Rente hat sich in den letzten Jahren gewandelt, die Regelungen, die früher gegolten haben, sind nun nicht mehr gültig.

Ursprünglich war die Besteuerung der Rente so angedacht, dass sich der jeweilige Steuersatz am Alter des Steuerpflichtigen beim Renteneintritt orientiert. Das bedeutete also, dass man, je älter man war, als man in Rente ging bzw. je länger man gearbeitet hat, desto niedriger war auch der Steuersatz.

Der Mindestsatz lag allerdings bei 1% – um jedoch tatsächlich nur bei einem Prozent Versteuerung der Rente zu liegen, hätte man bis zu einem Alter von 97 Jahren arbeiten müssen. Der Höchstsatz der Steuer auf Rente lag bei 59%, doch die meisten Rentner lagen im Durchschnitt bei einer Besteuerung zwischen 27% und 35%.

Doch diese Regelung gilt, wie bereits angesprochen, nun nicht mehr. Nach aktuellem deutschem Steuerrecht ist es nicht mehr entscheidend, wie alt der Steuerpflichtige ist, wenn er den Beruf aufgibt und in Rente gehen möchte.

Wichtig ist vielmehr, in welchem Jahr der Steuerpflichtige Rente beantragt hat, denn die Besteuerung der gesetzlichen bzw. der Basisrente orientiert sich nun genau daran.

Dabei steigt der Steuersatz mit jedem Jahr, das man später in Rente geht. Entsprechend lag der Steuersatz im Jahr 2005 bei fünfzig Prozent, im Jahr 2011 liegt er bereits bei 62%, denn er steigt pro Steuerjahr um zwei Prozentpunkte.

Das bedeutet also, dass der Steuersatz für Rentner zum Jahr 2040 bei 100% liegen wird. Zu Beginn der Rente wird der Betrag der Rente, der nicht versteuert werden muss, festgeschrieben, so dass der steuerfreie Betrag bei Rentenerhöhungen nicht auch mit ansteigt. Konkret bedeutet das also, dass der so genannte Rentenanpassungsbetrag in voller Höhe besteuert wird.

Können auch Rentner Steuern sparen? Ja. Denn sie können Kosten geltend machen, genau wie andere Steuerpflichtigen auch. Bei Personen, die in Rente sind, betrifft das vor allem Sonderausgaben bzw. die außergewöhnlichen Belastungen, und entsprechend können Kosten bei Krankheit, Pflegeaufwendungen oder Betreuung, sofern diese notwendig ist, steuerlich abgesetzt werden.