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Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Welches Finanzamt zuständig ist, lässt sich leider nicht eindeutig beantworten, denn diese Frage richtet sich danach, welches Anliegen sie konkret haben. Im Zuge der effektiveren Bearbeitung der einzelnen Aufgaben (z. B. Kassen- / Vollstreckungsaufgaben in Betriebsprüfungsverfahren, Rennwettsteuer und Lotteriesteuer, Steuerfahndung oder Bußgeld und Strafsachen) wurden in der Vergangenheit diese oft an benachbarte Finanzämter des eigentlich am nächsten gelegenen Finanzamtes an dieses abgegeben, um diese dort zu konzentrieren – daher änderte sich in einigen Fällen die vormals bestehende Zuständigkeit.

GEMFA – Auskunft über konkrete Zuständigkeit

Das Finanzamt gibt Ihnen jedoch hierzu eine ausführliche Hilfestellung – Sie können jederzeit online auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern über das GEMFA Formular die Zuständigkeit vom örtlichen Finanzamt für Ihr jeweiliges Anliegen, z. B. für die Besteuerung von Körperschaften, Bußgeld und Strafsachen, Erbschaftssteuer, Grunderwerbsteuer, Steuerfahndung oder Vollstreckung, feststellen lassen.

Auch telefonisch ist das Bundeszentralamt für Steuern Ihr bestmöglicher Ansprechpartner, falls Sie sich über die Zuständigkeit des jeweiligen Finanzamtes nicht sicher sind. Telefonisch erreichen sie das Bundeszentralamt für Steuern über die Telefonnummer 0228 4060 sowie per Fax unter 0228 4062661. Sie erhalten hier zu den regulären Geschäftszeiten des Bundeszentralamtes für Steuern freundlich eine Auskunft um Ihr zuständiges Finanzamt zu finden oder auch eine Hilfestellung, falls Sie nicht wissen sollten, in welche Zuständigkeit Ihr jeweiliges Anliegen fällt.

Alternative: Oberfinanzdirektion

Falls Sie das Bundeszentralamt für Steuern nicht erreichen können, so können Sie sich auch an die Oberfinanzdirektion Ihres Bundeslandes wenden, welche Sie schnell und einfach hier finden können.

Generell ist jedoch das GEMFA Formular des Bundeszentralamtes für Steuern, um Ihr zuständiges Finanzamt zu finden, vorzuziehen, da Ihnen hier auch die Internetadresse Ihres Finanzamtes mitgeteilt wird, über welches Sie neben der Adresse und der telefonischen Erreichbarkeit auch einen Link für das aktuelle ELSTER Formular zur elektronischen Steuererklärung finden können, sowie unabhängig von den Öffnungszeiten weitere Formulare, Vordrucke nebst Anleitungen – die Sie auch bei Ihrem örtlichen Finanzamt in der Auslage finden können – zum Download bereitstehen.

Außerdem können Sie online auch konkret Kontaktanfragen an Ihr jeweils zuständiges Finanzamt stellen, sowie nach Eingabe Ihres Wohnortes, auch über das GEMFA Formular feststellen lassen (im Bereich Ergebnis im unteren Bereich), welche Aufgaben Ihr zuständiges Finanzamt an andere Finanzämter ausgegliedert hat und dieses auch direkt finden und aufrufen.

Wir hoffen Ihnen bei Suche nach der Antwort auf die Frage „Welches Finanzamt ist für mich zuständig?“ geholfen zu haben.