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Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Nicht jeder, der Steuern zahlt, ist auch automatisch dazu verpflichtet, am Ende des Jahres eine Einkommensteuererklärung zu machen, auch wenn es sich oftmals auch für diejenigen Personen, die freiwillig abgeben dürfen, lohnt, eine gewisse Zeit dem Papierkram zu widmen: durchschnittlich erhält jeder Deutsche 800 Euro im Zuge der Einkommensteuererklärung zurück.

Für manche Arbeitnehmer besteht aber auch die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben:

Arbeitnehmer, die steuerpflichtige Nebeneinkünfte erwirtschaften, und dabei einen Betrag von 310 Euro netto übertreffen. Zu den sonstigen Einkünften gehören Einkommen aus Vermietung und Verpachtung oder auch Einkünfte aus Nebentätigkeiten.

Die Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung besteht auch für Personen, die auf ihrer Lohnsteuerkarte einen Freibetrag bzw. mehrere Freibeträge haben eintragen lassen. Die Eintragung überprüft das Finanzamt nicht beim Antrag auf Eintragung selbst, sondern im Zuge der Einkommensteuerveranlagung. Keine Abgabepflicht besteht dann, wenn es sich bei dem Freibetrag um einen Hinterbliebenenpauschbetrag oder einen Behindertenpauschbetrag handelt.

Auch Ehepaare unterliegen der Einkommensteuererklärungspflicht, sofern sie zusammen veranlagt werden, beide ein Gehalt bezogen haben, wobei einer der Ehegatten Steuerklasse 6 oder 5 hat, auch wenn dies nur für einen Teil des Jahres der Fall war.

Wer Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder andere Lohnersatzleistungen bezogen hat und wurde dabei ein Einkommen von mehr als 410 Euro erwirtschaftet, muss eine Steuererklärung abgeben, auch wenn diese Leistungen steuerfrei sind.

Wer eine Abfindung von seinem Arbeitgeber erhalten hat, und der Arbeitgeber dafür bereits die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug angewendet hat, muss vom Finanzamt überprüfen lassen, ob die Berechnung korrekt erfolgt ist, was eine Steuererklärung notwendig macht.

Hat ein Arbeitnehmer aus der Bauwirtschaft Lohnausgleichskasse eine Urlaubsvergütung bekommen, muss die Ausgleichskasse dafür Lohnsteuer pauschal abführen. Innerhalb der Einkommensteuererklärung wird die Urlaubsvergütung mit dem Steuersatz des Arbeitnehmers belastet, die pauschale Steuer wird auf die Steuerschuld des Arbeitnehmers angerechnet.

Wer gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist, muss ebenso eine Steuererklärung abgeben, denn das zweite und dazu alle weiteren Arbeitsverhältnisse werden gemäß Steuerklasse 6 besteuert.

Wer sich scheiden lässt und im selben Jahr wieder neu heiratet, hat ebenso die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Abgabepflicht besteht des Weiteren, wenn der Lohnsteuerabzug zwar regulär erfolgt ist, allerdings mit gekürzter Vorsorgepauschale – dies betrifft in der Praxis vor allem Beamten.

Ebenso eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen Personen, die den Ausgleich von Verlusten aus Vorjahren noch nicht vorgenommen haben, eine Eintragung auf der Lohnsteuerkarte für einen im EU-Ausland lebenden beschränkt steuerpflichtigen Ehepartner hat vornehmen lassen oder auch Personen, die nicht in Deutschland leben, aber als fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.