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Wie können Kaffeemaschinen von der Steuer abgesetzt werden?

kaffeemaschineKaum ein Einrichtungsgegenstand wird im Büro so stark genutzt wie die Kaffeemaschine. Sie ist morgens das erste Gerät, das im Büro angeschaltet wird und als schneller Energieschub und Muntermacher für den perfekten Start in den Tag sorgt. Doch wenn Sie sich eine neue Kaffeemaschine für Ihr Büro oder Ihr Arbeitszimmer anschaffen möchten, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Wir berichten Ihnen, unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist.

Kaffeemaschine fürs Büro kaufen

Kaffeemaschinen, die in einem Büro aufgestellt werden sollen, können grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Dabei ist es irrelevant, ob der mit  Kaffeemaschine aufgebrühte Kaffee von den eigenen Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartnern konsumiert wird. Neben den Kosten für die Anschaffung können auch die Kosten für Kaffeeprodukte wie Kaffeepulver oder Pads, Kaffeefilter und Zubehör zur Reinigung der Maschine steuerlich geltend gemacht werden.

Kaffeemaschine fürs Arbeitszimmer kaufen

Wenn sich in Ihrer Wohnung ein Arbeitszimmer befindet und Sie in diesem eine Kaffeemaschine aufstellen möchten, dann können Sie die Kosten dafür in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Denn auch wenn Sie sich in diesem Arbeitszimmer hauptsächlich beruflich wirken, kann eine private Nutzung doch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Wenn Ihr Arbeitszimmer jedoch räumlich von Ihrer privaten Wohnung getrennt ist, dann besteht die Chance die Kaffeemaschine steuerlich geltend zu machen. Dazu müssen Sie den Finanzbehörden jedoch die Mietverträge für beide Räumlichkeiten einreichen, damit die Trennung nachgewiesen werden kann.

Auf welche Art kann die Kaffeemaschine abgeschrieben werden?

steuern
Sollte die Kaffeemaschine nicht mehr als 150 Euro gekostet haben, muss sie im Jahr der Anschaffung von der Steuer abgesetzt werden. Handelt es sich um eine etwas hochwertigere Maschine, die in der Preisspanne zwischen 150 und 410 Euro liegt, können Sie sich entscheiden, ob Sie die Maschine direkt absetzen möchten oder lieber über einen Zeitraum von fünf Jahren bzw. seiner Nutzungsdauer entsprechend abschreiben wollen. Kostet die Kaffeemaschine für das Büro mehr als 410 Euro, aber unter 1000 Euro, muss sie als Sammelposten oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer abgesetzt werden.

Haben Sie diese grundsätzlichen Fragen zur steuerlichen Absetzung Ihrer Kaffeemaschine getroffen, müssen Sie sich nur noch für das passende Gerät entscheiden. Inspiration können Sie unter anderem auf www.tchibo-coffeeservice.de finden.

Weiterführende Informationen:

Auswahl von professionellen Kaffeemaschinen fürs Büro
Reinigung von Filterkaffeemaschinen
Wirkung von Kaffee
Wie lange lassen sich Kaffeevollautomaten von der Steuer absetzen?

Bildquellen:
https://pixabay.com/de/steuern-abgaben-knete-finanzamt-1015400/
https://pixabay.com/de/kaffeemaschine-espresso-kaffee-1179439/

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