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Wie werden Gewinne aus Binären Optionen versteuert?

Binäre Optionen zählen zu den Derivaten, sodass die Gewinne zu den Kapitalerträgen gehören. Auf Gewinne aus Binären Optionen müssen wie auf alle Einnahmen aus Kapitalerträgen auch in Österreich und Deutschland Steuern entrichtet werden. In Deutschland werden Gewinne aus Binären Optionen mit der 25-prozentigen Abgeltungssteuer belegt.

Im Nachbarland Österreich müssen die Gewinne ebenfalls versteuert werden. Der Steuersatz wurde zum 01.04.2012 von 22 auf 25 Prozent erhöht und damit an die deutsche Abgeltungssteuer angepasst.

Steuern werden nicht direkt vom Broker abgeführt

Da fast alle Binären Optionen Broker ihren Sitz im Ausland haben, wird die Abgeltungssteuer nicht automatisch an die Steuerbehörden abgeführt. Trader haben somit den Vorteil, dass sie immer den kompletten Gewinn ausbezahlt bekommen. Dies befreit die Kunden jedoch nicht von der Steuerpflicht. Die erzielten Gewinne müssen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, wenn man sich nicht der Steuerhinterziehung schuldig machen möchte. Mittlerweile sind die Europäischen Zentralbanken und Steuerbehörden sehr gut miteinander vernetzt und nicht selten werden die Finanzbehörden automatisch von den Geldinstituten über Kapitalerträge informiert.

Anlage KAP zur Steuererklärung

Mit Kapitalanlagen erzielte Erträge werden bei der Steuererklärung in der Anlage KAP aufgeführt. Dabei dürfen Verluste mittlerweile nicht mehr mit Zinserträgen beispielsweise aus Tages- oder Festgeldern verrechnet werden. Dies ist nur noch innerhalb derselben Anlageklassen zulässig. Um nicht zu viele Steuern bezahlen zu müssen sollten die Kontoauszüge des Handelskontos der Steuererklärung beigefügt werden. Auf diese Weise können die Gewinne mit den Verlusten verrechnet werden. Auf den Saldo wird dann die 25-prozentige Abgeltungssteuer berechnet. Dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag sowie eventuell die Kirchensteuer.

Sofern über das gesamte Jahr gesehen ein Minus erzielt wurde, kann dieses als Verlustvortrag auf das folgende Steuerjahr übertragen werden. Belaufen sich beispielsweise die Gewinne für das Laufende Jahr auf 3.000 Euro bei Verlusten von 3.800 Euro, so kann, ergibt sich ein Verlustvortrag auf das Folgejahr. Im nächsten Jahr bleiben nach der Verrechnung nun Gewinne von 1.000 Euro stehen. Abzüglich des Verlustvortrags ergibt sich dann ein steuerpflichtiger Gewinn in Höhe von 200 Euro.

Jährlichen Freibetrag ausnutzen

Die gute Nachricht ist, dass nicht die kompletten Gewinne versteuert werden müssen. Trader können einen Freibetrag von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare anrechnen. Da die Abgeltungssteuer nicht direkt vom Broker abgeführt wird, kann hierfür kein Freistellungsauftrag gestellt werden. Der Steuerfreibetrag wird von den Finanzämtern bei der Berechnung automatisch angerechnet. Trader deren persönlicher Steuersatz geringer ist als 25 Prozent können die Gewinne aus binären Optionen zu diesem versteuern. Die Finanzämter führen von sich aus eine sogenannte Günstigerprüfung durch und wenden dann immer den für einen Steuerpflichtigen günstigeren Steuersatz an.

Allgemeine Infos zu binären Optionen

Bei binären Optionen gibt es generell nur alles oder nichts. Es handelt sich hierbei um eine besondere Form von Finanzwetten, bei denen Tradern auf fallende oder steigende Kurse setzen. Wer mit seinem Tipp richtig liegt, erhält Provisionen von 80 Prozent und mehr. Bei einer falschen Vorhersage ist der Einsatz verloren. Getippt werden kann auf Kursveränderungen von Devisen, Rohstoffen, Aktien oder Indizes. Die Laufzeiten bewegen sich von mehreren Wochen bis hin zu wenigen Sekunden.