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Finanzamt – steuerliche Zinsen

Unter Umständen sind durch den Steuerpflichtigen Zinsen an das Finanzamt bzw. steuerliche Zinsen zu entrichten. Dies findet in den unterschiedlichsten Fällen statt: zum einen bei Steuernachforderungen in Form von Nachzahlungszinsen, genauso jedoch erhält der Steuerpflichtige Zinsen bei einer Steuerrückzahlung, wenn mindestens 15 Monate seit dem Veranlagungszeitraum vergangen sind. Festgesetzt werden die Zinsen in einem Zinsbescheid, und zwar für die Zeit zwischen de, 1.4 und der Entsendung des Steuerbescheides. Zinsen, die das Finanzamt erhebt, können nicht als Werbungskosten abgesetzt werden.

Steuerschulden können auf Antrag gestundet werden, dann erhebt das Finanzamt gemäß § 234 AO allerdings so genannte Stundungszinsen. Wer Steuerhinterziehung begeht, wird nicht nur mit einem Buß- oder Strafgeld bestraft, sondern hat außerdem Hinterziehungszinsen an das Finanzamt zu bezahlen, und zwar gemäß § 235 AO.

Sie haben Ihr Finanzamt verklagt und den Prozess auch gewonnen? Dann erhalten Sie gemäß § 236 AO Prozesszinsen. Haben Sie gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch erhoben und gleichzeitig eine Aussetzung der Vollstreckung beantragt, im Nachhinein aber kein Recht bekommen und nun entsprechend die Pflicht, die Steuernachzahlung zu leisten, so darf das Finanzamt zusätzlich gemäß § 237 AO Aussetzungszinsen von Ihnen verlangen.

Die Berechnung der Zinsen erfolgt gemäß § 238 AO immer gleich: zunächst wird die Steuerschuld auf 50 Euro abgerundet, dann die Steuerschuld mit 6 % p.a. bzw. 0,5 % pro Monat verzinst, ändern kann sich dabei allerdings der jeweilige Zeitraum, für den die Zinsen festgesetzt werden, denn er ist je nach Steuerart unterschiedlich. Unter Umständen sind die Zinsen steuerlich absetzbar – und zwar genau dann, wenn es sich um die Nachzahlung von betrieblichen Steuern, wie etwa der Gewerbesteuer oder der Umsatzsteuer, handelt.

Mit in den Bereich der Zinserhebung durch das Finanzamt fällt das so genannte Zwangsgeld, das das Finanzamt einfordern kann, wenn trotz Aufforderung keine Steuererklärung abgegeben wird. Die Höhe des Zwangsgeldes ist unterschiedlich und beträgt maximal 25.000 Euro bei Spitzenverdienern.

Grundsätzlich sind Zinsen an das Finanzamt nur dann zu bezahlen, wenn sie einen Betrag von 10 Euro überschreiten, ansonsten werden sie nicht festgesetzt.

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