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Reisefreigrenzen beim Zoll: Was muss man nicht verzollen?

Wer etwas aus dem Ausland persönlich mitbringt, für den gelten bestimmte Reisefreigrenzen beim Zoll, die deutlich höher liegen als etwa bei einer Einfuhr per Post oder Paket. Damit kann man, wenn man etwas vor Ort einkauft und mitbringt, schon ordentlich sparen. Aber auch nur dann, wenn man die Vorschriften dazu beachtet!

Für die Einfuhr bestimmter Waren gibt es fest Höchstmengen und Wertgrenzen bis zu denen weder Zoll noch Steuern bezahlt werden müssen. Das sind:

Tabakwaren

Grundsätzlich zollfrei und abgabenfrei sind:
– 200 Zigaretten,
– 100 Zigarillos,
– 50 Zigarren,
– 250 Gramm Tabak
wenn man über 17 Jahre alt ist. Dabei gilt: nur 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (usw.) sind zollfrei und abgabenfrei, nicht jedoch 200 Zigaretten und 100 Zigarillos. Es können zwar auch gemischte Tabakwaren eingeführt werden, dann gilt jedoch, dass nur anteilige Mischungen zollfrei und abgabenfrei sind, beispielsweise 50 Zigarillos und 100 Zigaretten (50 % der jeweiligen Reisefreigrenze für Tabakwaren).

Alkohol und alkoholische Getränke

Grundsätzlich zollfrei und abgabenfrei sind:
– 1 Liter Alkohol / alkoholische Getränke mit mehr als 22 %,
– 1 Liter unvergällter Ethylalkohol über 80 % (z. B. hochprozentiger Schnaps)
– 2 Liter Alkohol / alkoholische Getränke mit weniger als 22 %,
– 16 Liter Bier,
– 4 Liter nicht schaumender Wein
wenn man über 17 Jahre alt ist. Auch hier gilt wie bei Tabakwaren, das eine anteilige Mischung ebenfalls zollfrei und abgabenfrei ist, wenn die zulässigen Höchstgrenzen nicht überschritten werden – beispielsweise 0,5 Liter Spirituosen mit mehr als 22 % und 1 Liter Spirituosen mit weniger als 22 %.

Benzin und Kraftstoffe

Die Steuern auf Benzin und Kraftstoff sind in Deutschland mit die am meisten gehassten und damit erfreut sich der Tanktourismus ins Ausland besonderer Beliebtheit. Aber: Nur was im Haupttank ist sowie 10 Liter in einem Kanister sind zollfrei und steuerfrei!

Arzneimittel dürfen nur eingeführt werden, wenn diese in Deutschland nicht verboten sind und die Freigrenze richtet sich hier nach dem persönlichen Bedarf. So können eine oder zwei Packungen Aspirin durchaus dem persönlichen Bedarf entsprechen, 6 oder 8 Packungen erscheinen dem Zoll für eine Person jedoch mehr als ungewöhnlich.

Für alles andere, was nicht unter diese besonderen Waren fällt, gelten weitaus höhere Grenzen – die Freigrenze hängt dann von der Art der Einreise und dem Alter ab:
– Für Kinder bis 15 Jahre gilt eine Freigrenze von 175 Euro,
– für Personen über 15 Jahre gilt eine Freigrenze von 300 Euro bei der Einreise auf dem Landweg und
– für Personen über 15 Jahre eine Freigrenze von 430 Euro bei der Einreise per Flugzeug oder auf dem Seeweg.

Wichtig: Für Personen, die im grenznahen Raum (bis zu 15 km Luftlinie von der Grenze entfernt) leben, sind diese Freigrenzen gemindert, sowie für Personen, die aus beruflichen Gründen (gewerbliche Fahrer) öfter Grenzen überschreiten, siehe ausführlich: Eingeschränkte Reisefreigrenzen für Grenzbewohner.