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Steuererklärung – was kann man absetzen?

Die Steuererklärung ist für Arbeitnehmer und Selbständige sowie Unternehmen die Möglichkeit, die Steuerlast zu senken, indem sie diverse Kosten geltend machen können. Für Arbeitnehmer sind das vor allem Werbungskosten und Sonderausgaben, für Selbständige Betriebsausgaben und Sonderausgaben – leider ist es in vielen Fällen nicht ganz leicht, ob und wenn ja in welcher Höhe die Kosten überhaupt absetzbar sind.

Was mindert die Steuerlast in der Steuererklärung?

Für Arbeitnehmer mindern die Kosten die Steuerlast aus nichtselbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit des Ehegatten, Abfindungen bzw. Entschädigungen, Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus Nebentätigkeiten. Zu den Werbungskosten gehören Schuldzinsen, Beiträge für Berufsverbände und Gewerkschaft, Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung, Kosten für Arbeitsmittel, Absetzungen für Abnutzung bzw. erhöhte Absetzungen, Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit, Berufsbekleidung, PC als Arbeitsmittel, Fachliteratur, Reisekosten, Dienstreisen, das Arbeitszimmer, Umzugskosten, Kontoführungsgebühren, Fortbildungskosten und Bewerbungskosten.

Wichtig ist, dass bestehende Regelungen beachtet werden, sofern man oberhalb des Arbeitnehmerpauschbetrages von 920 Euro pro Jahr liegt, so zum Beispiel ins Besondere bei den Fahrtkosten, den Kosten für das Arbeitszimmer und dem Absetzen von Dienstreisen. Bei den Werbungskosten für Selbständige und Freiberufler sind die Betriebsausgaben speziell zu nennen, die ebenso steuerlich geltend gemacht werden können.

Werbungskosten, absetzbare Sonderausgaben und Belastungen

Auch die Liste der Sonderausgaben ist lang, so zählen dazu der Vorsorgeaufwand und Versicherungsbeiträge, regelmäßige Lasten wie zum Beispiel Rentenkassenbeiträge, die Kirchensteuer, Unterhaltszahlung, Kosten für Haushaltshilfe, Zinsen, Steuerberatungskosten, Schuldgeld, Aus- und Weiterbildungskosten, Spenden und Spendenbeiträge, der Verlustabzug und die Kosten für die private Altersvorsorge. Eng mit den Sonderausgaben verbunden sind die außergewöhnlichen Belastungen, die Arbeitnehmer und Selbständige in ihrer Einkommensteuererklärung bzw. ihrem Lohnsteuerjahresausgleich aufführen können, und die die Steuerlast weiter senken.

Zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören Krankheitskosten, Kosten für das Altersheim, Ausbildungskosten, Kosten, die durch eine Behinderung entstehen, Katastrophenschaden, häusliche Pflege, Haushaltshilfe, Heilpraktikerkosten, Heimunterbringung, Kinderbetreuungskosten, Kreditkosten, Kurkosten, Pflegeheimkosten, Prozesskosten, Kosten durch Schadstoffbelastung, Scheidungskosten, Beerdigungskosten, Unfallkosten und Wiederbeschaffungskosten. Beachtet werden muss hierbei, dass diverse Kosten bis zu einem gewissen grad als zumutbare Belastungen gelten.