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Kosten für ein Au Pair von der Steuer absetzen

Wie bereits im Artikel Steuern sparen mit Au Pair angesprochen, kann man die Kosten für ein Au Pair auch von der Steuer steuermindernd absetzen, wobei vor allem die Formel gilt, dass je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto höher sollte der Anteil der Betreuungskosten gewählt werden – aber welche Kosten sind überhaupt für ein Au Pair zu erwarten und welche kann man von der Steuer absetzen?

Kosten für ein Au Pair

Entgegen einer verbreiteten Auffassung ist ein Au Pair bei der Berücksichtigung aller Kosten alles andere als billig oder sogar refinanzierend, auch wenn viele berufstätige Paare nur beide einer Vollzeittätigkeit bei der Betreuung des Kindes durch ein Au Pair nachgehen können – denn ein Au Pair darf nur maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten, muss ein Taschengeld erhalten sowie versichert werden. Zudem muss die Gastfamilie alle Kosten tragen, die durch das Au pair enstehen.

Dies erstreckt sich nicht nur auf Kosten, die für die Unterbringung in einem eigenen Zimmer sowie für den Mehrverbrauch an Nebenkosten und Nahrungsmitteln entstehen, sondern beispielsweise auch auf Kosten für ein Gesundheitszeugnis, falls notwendig, Kosten für das Visum und die Aufenthaltsgenehmigung oder für das Bereitstellen von Fahrkarten / Monatskarten, damit das Au Pair Pflichtveranstaltungen des Anbieters wahrnehmen kann, z. B. Sprachkurse.

Man kann als Gastfamilie somit direkt mit folgenden Kosten rechnen:

– mindestens 260 Euro Taschengeld pro Monat,
– 26 – 50 Euro pro Monat für eine vorgeschriebene Krankenversicherung und Unfallversicherung,
– Kosten für die Stellung einer Monatsfahrkarte,
– möglicherweise eine Vermittlungsgebühr, die mehrere hundert Euro betragen kann.
– Kosten für eine Aufenthaltsgenehmigung des Au pairs bzw. deren Verlängerung: ca 40 – 50 Euro (je nach Kommune),
– möglicherweise Kosten für ein Gesundheitszeugnis 10 – 60 Euro (je nach Kommune)

sowie auch wie erwähnt indirekt mit Kosten für die Stellung eines Zimmers, sowie mit Mehrkosten für die Verpflegung und höhere Nebenkosten.

Ausgehend von den steuerlich anrechenbaren Kosten, siehe unten, können alle Kosten für ein Au Pair mit mindestens 850 – 900 Euro im Monat angesetzt werden, wobei die tatsächlichen Kosten für die Stellung einer Unterkunft / eines Zimmers (nach amtlicher Tabelle: 204 Euro) im eigenen Haus / Wohnung dann wegfallen, da diese in der Realität keine direkten Mehrkosten verursachen, auch wenn sie trotzdem steuerlich berücksichtigt werden können.

Kosten für ein Au Pair von der Steuer absetzen

Man kann fast alle Kosten für ein Au Pair von der Steuer absetzen – es gilt, dass alle direkten Kosten wie für die Krankenversicherung / Unfallversicherung, die Fahrkarten, usw. beleghaft nachgewiesen werden müssen. Bei der Krankenversicherung oder den Vermittlungsgebühren ist das recht einfach durch den Vertrag möglich, bei Fahrkarten müssen diese aufgehoben werden.

Nicht absetzbar ist die sogenannte Praxisgebühr bei einem Arztbesuch – aus einem einfachen Grund: Bei den angebotenen Krankenversicherungen für Au Pairs handelt es sich fast immer um private Krankenversicherungen von speziellen Vermittlern, bei denen diese nicht anfällt.

Viele Au Pair Anbieter und Au Pair Organisationen verlangen auch eine unterschiedlich hohe Vermittlungsgebühr für ein Au Pair – diese Kosten kann man ebenfalls von der Steuer absetzen, auch wenn es sich hierbei nicht um einen Arbeitslohn handelt, der direkt an das Au pair entrichtet wird.

Kosten für die Aufenthaltsgenehmigung oder das Gesundheitszeugnis, sowie für alle weiteren Kosten, sollten zusätzlich quittiert werden, wenn man keinen aussagekräftigen Beleg direkt von der Kommune / Behörde erhält, wenn man diese von der Steuer absetzen möchte.

Damit man das Taschengeld für ein Au Pair von der Steuer absetzen kann, muss dieses auf ein Konto überwiesen werden – eine Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt, auch wenn der zu zahlende Betrag vertraglich vereinbart wurde. Das Au Pair sollte deswegen über ein eigenes Konto verfügen – dieses lässt sich einfach, kostenlos und schnell online einrichten oder ist Bestandteil einer Prepaid Kreditkarte.

Die Kosten für die Stellung einer Unterkunft oder für den Mehraufwand an Verpflegung lassen sich schwer direkt ermitteln – hier kann man sich auf die amtlichen Sachwerte berufen. Hier konnten 2010 beispielsweise für den Verpflegungsmehraufwand 215 Euro pro Monat angesetzt werden und für die Stellung einer Unterkunft 204 Euro.

Wichtig: Die Kosten für ein Au Pair werden nur dann steuerlich günstiger, siehe den eingangs genannten Artikel, als Kinderbetreuungskosten angerechnet, wenn beide Eltern / die Erziehungsberechtigten berufstätig sind und das Kind unter 14 Jahre alt ist. Sollte ein Elternteil zuhause bleiben, so wird nur die Betreuung für Kinder zwischen dem 3 und 6. Lebensjahr anerkannt!

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