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Steuer berechnen – Einkommensteuer

Wenn der Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt zugestellt wird, kann es schon mal zu entsetzten Gesichtern kommen. Damit Selbständige und Arbeitnehmer von der Höhe der Forderung nicht völlig überrascht werden können, empfiehlt es sich, die Steuer zu berechnen, und zwar bevor man seine Einkommensteuererklärung abgibt.

Grundsätzlich ist das Steuern berechnen nicht allzu schwer, vor allem dann nicht, wenn man eine der vielen Steuerprogramme oder einen gratis Steuerrechner zu Hilfe nimmt, die nach einer einfachen Eingabe der diversen benötigten Daten sie Steuerberechnung von alleine durchführt. Dabei ist es aber nicht unbedingt gegeben, dass das Finanzamt zum gleichen Ergebnis kommt, denn nicht immer werden alle angegebenen Kosten auch tatsächlich und in der entsprechenden Höhe vom Finanzamt anerkannt, und entsprechend finden häufig einige Streichungen statt, was zu einer Erhöhung der Steuerlast führt.

Trotzdem können Steuerpflichtige anhand der Steuer Berechnung ungefähr abschätzen, welche Steuererstattung oder Steuerschuld auf sie zukommt. Natürlich ist es auch möglich, einen Steuerberater zu beauftragen, der vor der Abgabe der Einkommensteuererklärung immer die Unterlagen zunächst an den Mandanten zurückgibt, da eine Unterschrift benötigt wird. Entsprechend sehen Steuerzahler auch hier im Vorfeld, welches Ergebnis der Einkommensteuerbescheid haben wird, wenn auch nur recht kurzfristig.

Es empfiehlt sich, wenn denn ein Steuerrechner benutzt werden soll, immer den Online Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen zu nutzen, denn hier ist Aktualität und Funktionalität des Rechners garantiert. Außerdem müssen Steuerpflichtige nicht befürchten, dass die Daten an Dritte weitergegeben werden, da die Datenschutzrichtlinien auf www.abgabenrechner.de genau beachtet werden.

Auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen lässt sich die Berechnung der Lohnsteuer, im Jahr 2011 zum Beispiel bis zum Jahr 2002 zurück, berechnen, ebenso stehen Rechner für das Faktorverfahren, zum Beispiel für 2011, zur Verfügung. Ebenso kann die Lohnsteuertabelle individuell erstellt werden, und zwar für die jeweils gewählte Einkommensspanne, aktuell rückwirkend bis zum Jahr 2005.

Wer seine Einkommensteuer berechnen will, kann dies auch auf der Seite des Bundesfinanzministeriums erledigen, es muss nur das zu versteuernde Einkommen, kurz ZVE, in Euro angegeben werden, des Weiteren das Berechnungsjahr und das persönliche Verhältnis, also ob man alleinstehend oder verheiratet ist.

Bei einem Alleinstehenden mit einem Jahreseinkommen von 37.000 Euro ergibt sich somit eine Einkommensteuer von 7.944 Euro und ein Solidaritätszuschlag von 436,92 Euro, was insgesamt einem Steuersatz von 22,65% entspricht.