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Was ist Doppelbesteuerung?

Von einer Doppelbesteuerung spricht man immer dann, wenn etwas in zwei Ländern aufgrund des jeweils geltenden Steuerrechts zweimal besteuert wird – erfolgt die Belastung in einem Land doppelt, handelt es sich um die so genannte Doppelbelastung. Da die Doppelbesteuerung internationale Investments unattraktiv macht und den Austausch behindert, als auch höhere Anreize für Steuerhinterziehung schafft, versucht man dies seitens des Staates zu vermeiden.

Denn auch wenn hohe Gewinne im Ausland locken, so werden diese durch eine zweifache Besteuerung wiederum so stark gemindert, dass Anreize fehlen, überhaupt zu investieren oder zumindest einem Land, in dem eine Steuerpflicht besteht, die Auskunft über diese Gewinne vorzuenthalten.

Staaten sind somit sehr stark darum bemüht, so genannte Doppelbesteuerungsabkommen miteinander zu unterzeichnen, um Investoren aus dem jeweils anderen Land anzulocken und auch die Hemmschwelle für diese zu senken, das Einkommen trotzdem anzugeben. Zwar verzichtet bei einem Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel ein Staat auf seinen Anspruch, jedoch selten vollständig.

So ist es in Deutschland üblich, dass statt einem Verzicht entweder der Progressionsvorbehalt oder die Anrechnungs- und Abzugsmethode greift:

Beim Progressionsvorbehalt sind Einnahmen und Einkünfte aus dem Ausland zwar steuerfrei, aber diese müssen mit dem zu versteuernden Einkommen summiert werden, und der hierfür ermittelte (höhere) Steuersatz wird auf das zu versteuernde Einkommen angewendet, was zu einer indirekten Steuer führt.

Bei der Anrechnungs- und Abzugsmethode fällt eine verminderte Steuer an, bei der die im Ausland bereits angefallene Steuer von der Steuer im Inland abgezogen wird (Anrechnungsmethode – die Steuer im Ausland wird auf die Steuer angerechnet) oder die im Ausland gezahlte Steuer wird von den zu versteuernden Einkünften abgezogen und auf dieses geminderte Einkommen die Steuer im Inland erhoben (Abzugsmethode).

In seltenen Fällen kann auch eine Befreiung von der Steuer erfolgen, oder eine Pauschalisierung dieser, wenn die Anrechnung oder der Abzug im Rahmen der Doppelbesteuerung nur schwer möglich ist.

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