- Steuerncheck.net - https://www.steuerncheck.net -

Checkliste: Auskunft vom Finanzamt

Was wenige wissen: Steuerpflichtige haben grundsätzlich einen gesetzlich verankerten Anspruch auf eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt bezüglich der Beurteilung von ganz genau festgelegten Sachverhalten. Es kann gemäß § 89 Abs. 2 AO ein Antrag auf die Erteilung einer verbindlichen Auskunft gestellt werden, wenn hinsichtlich der steuerlichen Auswirkung seitens des Steuerbürgers ein besonderes Interesse besteht.

Die Finanzämter sind jedoch dazu berechtigt, für diese verbindlichen Auskünfte, die sie Steuerpflichtigen erteilen, gewisse Gebühren zu verlangen. Diese Gebühr für die Auskunft muss der Antragsteller im Voraus zahlen, sie orientiert sich am Gegenstandswert, der vom Steuerpflichtigen selbst zu ermitteln ist. Sofern der Gegenstandswert nicht weiter ermittelt werden kann, stellt das Finanzamt eine Zeitgebühr in Rechnung, die bei mindestens 100 Euro liegt – angesetzt werden 50 Euro pro Stunde. Die Gebühren entfallen nur, wenn die Bagatellgrenze nicht erreicht wird.

Checkliste: Ermittlung der Gebühr

Ausschlaggebend ist der Wert, den die Auskunft für den Auskunftersuchenden hat: entsprechend muss der Antragsteller im Antrag auf die Erteilung einer verbindlichen Auskunft nicht nur den Gegenstandswert, sondern auch die herangezogenen Grundlagen zur Ermittlung des Wertes beschreiben. Wird nicht auf den Gegenstandswert hingewiesen, nimmt der Fiskus eine Schätzung vor, kann der Wert mittels Schätzung nicht ermittelt werden, wird eine Zeitgebühr zugrunde gelegt. Keine Zeitgebühr fällt an, wenn die Bearbeitungszeit weniger als zwei Stunden beträgt. Zusammengefasst:

Checkliste: Auskunftsersuchen