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Die neue Kfz und PKW Steuer – Kosten

Seit dem 01.06.2009 gilt in Deutschland die neue, reformierte Kraftfahrzeugsteuer (kurz: Kfz Steuer). Diese unterscheidet sich in Form der Berechnung wesentlich von dem alten Modell und soll vor allem Käufer von umweltfreundlichen PKW bei der Steuer bevorzugen und umgedreht alte Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit einem hohen Schadstoffausstoß benachteiligen.

Damit soll natürlich in erster Linie gerade für kleinere und mittlere Einkommen ein erhöhter Anreiz geschaffen werden, entweder alte Fahrzeuge soweit möglich zu modernisieren oder beim Kauf eines neuen Fahrzeuges bevorzugt umweltfreundliche PKW zu kaufen, damit weniger Kfz / PKW Steuer gezahlt werden muss.

Neue Kfz Steuer oft günstiger…

Die alte Kfz Steuer richtete sich vor allem nach dem Hubraum und der Schadstoffklasse – hier fielen je nach Schadstoffklasse unterschiedliche Steuern pro 100 cm³ Hubraum an. Maßgebend in welche Steuerklasse ein PKW eingeordnet wird war nur die Schadstoffklasse.

Bei der neuen Kfz und PKW Steuer ändert sich das nun: Hier gibt es zwei Werte, aus denen sich die neue Kfz / PKW Steuer zusammensetzt. Der erste Wert ermittelt sich aus dem Hubraum – pro 100 cm³ Hubraum fallen hier 2,00 Euro an Kfz Steuer für PKW mit Ottomotor und 9,50 Euro für PKW mit Dieselmotor an.

Das ist auf den Blick deutlich günstiger als die günstigste Steuerklasse nach dem alten Modell, denn hier liegt bei einem PKW nach Euro 3 oder D3 Norm der Steuersatz bei 6,75 Euro pro 100 cm³ Hubraum bei einem Fahrzeug mit Ottomotor und 15,44 Euro pro 100 cm³ Hubraum bei einem Fahrzeug mit Diesel an.

… außer bei „CO² Schleudern“

Verteuernd wirkt die neue Kohlendioxid Steuer, die in die Berechnung einfließt. Bis zu 120 g/km CO2 fällt diese nicht an – ab 120 g/km CO2 fallen für jedes Gramm CO2 pro Kilometer 2,00 Euro an Steuern an. Dieser Grenzwert sinkt ab 2012 auf 110 g CO2/km und ab 2014 weiter auf 95 g CO2/km.

Die neue Kfz Steuer gilt grundsätzlich für alle Neufahrzeuge, die nach dem 01.06.2009 zugelassen wurden. Ältere Fahrzeuge bzw. Neufahrzeuge, die bis zum 30.06.2009 zugelassen wurden sind davon vorerst nicht betroffen.

Gerade die neue PKW Steuer fördert stark den Kauf von PKW mit einem geringen CO2 Ausstoß: An einem Rechenbeispiel mit 3 unterschiedlichen Neufahrzeugen mit jeweils gleichem Hubraum, Ottomotor und Euro 3 Schadstoffklasse, aber unterschiedlichem CO2 Ausstoß wird das besonders deutlich:

– PKW 1 mit 1.200 cm³, 90 g CO2 / km

– PKW 2 mit 1.200 cm³, 116 g CO2 / km

– PKW 3 mit 1.200 cm³ 140 g CO2 / km

Nach der alten Kfz Steuer würde für alle 3 Fahrzeuge eine Kfz Steuer von 81 Euro pro Jahr anfallen. Nach der neuen Kfz Steuer,

bis Ende 2011:

– PKW 1: 24 Euro Hubraum + 0 Euro CO2 = 24 Euro Kfz Steuer,

– PKW 2: 24 Euro Hubraum + 0 Euro CO2 = 24 Euro Kfz Steuer,

– PKW 3: 24 Euro Hubraum + 40 Euro CO2 = 64 Euro Kfz Steuer,

bis Ende 2013:

– PKW 1: 24 Euro Hubraum + 0 Euro CO2 = 24 Euro Kfz Steuer,

– PKW 2: 24 Euro Hubraum + 12 Euro CO2 = 36 Euro Kfz Steuer,

– PKW 3: 24 Euro Hubraum + 60 Euro CO2 = 84 Euro Kfz Steuer,

und ab 2014:

– PKW 1: 24 Euro Hubraum + 0 Euro CO2 = 24 Euro Kfz Steuer,

– PKW 2: 24 Euro Hubraum + 12 Euro CO2 = 66 Euro Kfz Steuer,

– PKW 3: 24 Euro Hubraum + 60 Euro CO2 = 114 Euro Kfz Steuer.

Als aktuelles Beispiel: Ein Audi A4 Avant 1.8 TFSI mit 118 PS hat einen Hubraum von 1.798 cm³ und einen CO2 Ausstoß von 174 g/km. Dieser würde also aktuell in der Kfz Steuer 144 Euro, ab 2012 164 Euro und ab 2014 194 Euro pro Jahr kosten.

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