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Lohnsteuer: Lohnsteuerklasse 3

Verheiratete Paare haben bei der Wahl ihrer Steuerklasse grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Die Wahl zwischen der Lohnsteuerklasse 3, Lohnsteuerklasse 4 und der Lohnsteuerklasse 5. Es gilt, dass entweder beide Partner die Lohnsteuerklasse 4 haben können und die Freibeträge gesplittet werden oder ein Partner die Lohnsteuerklasse 3 und der andere Ehepartner die Lohnsteuerklasse 5.

Prinzipiell lohnt sich ein Wechsel von der Lohnsteuerklasse 4 in die Lohnsteuerklasse 3 und 5 immer dann, falls der Gehaltsunterschied bei den Ehepartnern sehr groß ausfällt. Als Faustregel gilt hier, dass man einen Wechsel immer dann bedenken und für sich durchrechnen sollte, wenn das Einkommen eines der Partner um mehr als 25 – 35 % von dem des anderen abweicht oder falls ein Ehepartner kein Einkommen bezieht.

Vorteile der Steuerklasse 3

Der Vorteil der Steuerklasse 3 gegenüber der Steuerklasse 4 ist, dass hier die gemeinsamen Freibeträge, die in Steuerklasse 4 hälftig beiden Partnern zufallen, bei der Lohnsteuerklasse 3 einem Partner komplett zufallen, dafür jedoch bei dem anderen Partner in der Lohnsteuerklasse 5 komplett wegfallen. Dadurch kann die Lohnsteuer soweit gemindert werden, dass, je nach Einkommen, auch gar keine Lohnsteuer in dem jeweiligen Monat gezahlt werden muss, aber bei der Steuerklasse 3 die Steuerlast sehr hoch ausfällt.

Durch diesen Wechsel erreicht man, falls die Einkommensschere beider Partner sehr weit auseinander liegt, dass pro Monat mehr Geld zur Verfügung steht, da bei dem höheren Einkommen sehr viel mehr „Netto vom Brutto“ übrig ist, auch wenn das niedrigere Einkommen teilweise auf nur noch 25 % des Bruttolohns zusammenschmelzen kann, so dass beide Nettoeinkommen zusammengerechnet über zwei Nettoeinkommen liegen, die Steuerklasse 4 unterliegen.

Nachteile und Pflicht zur Steuererklärung

Wichtig ist jedoch, dass bei einem Wechsel in die Lohnsteuerklasse 3 und 5 am Jahresende zwingend eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss – denn während man hier z. B. mit der Steuerklasse 4 zu viel Steuern an das Finanzamt vorausbezahlt, zahlt man in der Lohnsteuerklasse 3 meist zu wenig. Natürlich überlässt das Finanzamt Steuerzahlern in der Steuerklasse 4 gerne die Wahl, ob sie zu viel bezahlte Steuern zurückerstatten lassen wollen, jedoch nicht dann, wenn diese in Steuerklasse 3 zu wenig bezahlt haben.

Das heißt jedoch auch, dass im Gegensatz zur Steuerklasse 4 hier am Jahresende bei der Einkommenssteuererklärung oft kein Plus, also eine Steuerrückzahlung, sondern ein Minus, somit eine Steuernachzahlung, zu erwarten ist.

Übrigens: Verwitwete Partner werden im Todesjahr des Partners, sowie im darauf folgenden („Gnadenjahr“) nach der Steuerklasse 3 besteuert. Erst nach Ablauf dieser Zeit müssen sie in die Steuerklasse 1 wechseln oder in die Steuerklasse 2, falls sie alleinerziehend mit einem Kind sind.