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Lohnsteuer: Lohnsteuerklasse 5

Die Lohnsteuerklasse 5 ist einer der 3 Steuerklassen, die Verheirateten die nicht dauerhaft getrennt bei der Auswahl ihrer Lohnsteuerklasse zur Verfügung stehen, um die Last der Lohnsteuer individuell an ihre jeweilige Situation anzupassen.

Prinzipiell steht die Lohnsteuerklasse 3, 4 und 5 jedem verheirateten Paar ab dem Zeitpunkt der Eheschließung offen. Die Heirat ist hier als tiefgreifende Änderung der bisherigen Lebensumstände anerkannt, bei der eine Änderung der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte bei der zuständigen Gemeinde, auch wenn diese bereits im laufenden Jahr bereits geändert wurde, zulässig ist.

Vorteile der Steuerklasse 5

Ehepaare haben hier die Möglichkeit, dass beide Partner die Lohnsteuerklasse 4 auf der Lohnsteuerkarte wählen können – oder die Steuerklasse 3 und 5. Der Unterschied zwischen diesen Klassen ist, dass in Lohnsteuerklasse 4 die Freibeträge, Pauschbeträge und Grundfreibeträge zwischen beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen gesplittet werden. Bei der Lohnsteuerklasse 3 erhält jedoch einer der Partner alle Freibeträge eingetragen, während der Partner in Steuerklasse keine eintragen lassen kann und sein Einkommen vom ersten Euro an voll versteuert wird.

Lohnsteuerklasse 5Das heißt, dass der Partner in Lohnsteuerklasse eine wesentlich geringe Lohnsteuer zahlen muss, als der Partner in Lohnsteuerklasse 5, und somit entlastet wird, während die Lohnsteuerklasse 5 steuerlich stark belastet wird. Inklusive der Sozialabgaben und sonstigen Abgaben kann hier die Abgabenlast auf bis zu 75 % ansteigen, während sie in der Steuerklasse 3 absinkt.

Diese Verschiebung der Steuerlast lohnt sich für Ehepaare immer dann, wenn zwischen ihren Einkommen ein sehr großer Unterschied besteht, z. B. wenn ein Ehepartner 25 – 35 % weniger verdient als der andere Ehepartner, langfristig zuhause bleiben möchte (Hausfrauenehe), arbeitslos oder für längere Zeit erkrankt und damit erwerbsgemindert bzw. erwerbsunfähig ist. Bei geringen Einkommen und nur geringen Einkommensunterschieden ist der Wechsel in die Steuerklasse 5 eher nachteilig.

Durch die Verschiebung der Steuerlast bei großen Einkommensunterschieden kann sich so rechnerisch ein Plus bei der Addierung der Nettoeinkommen ergeben und so mehr Geld pro Monat zur Verfügung stehen.

Nachteile der Steuerklasse 5

Dieser „Rechentrick“ hat aber natürlich auch seine Nachteile. Dadurch dass der höherverdienende Partner in der Lohnsteuerklasse 3 so wesentlich weniger Lohnsteuer zahlen muss wird oft reell zu wenig Lohnsteuer entrichtet. Deswegen besteht bei einem Wechsel in die Steuerklasse 3 und 5 die Pflicht zur Abgabe einer Lohnsteuererklärung am Ende des Jahres, da das Finanzamt die zu wenig erhaltene Lohnsteuer natürlich nachbezahlt haben – im Gegensatz zur Steuerklasse 4, wo tendenziell eher Rückzahlungen zu erwarten sind aufgrund zu viel bezahlter Lohnsteuer, ist hier oft mit einer Nachzahlung zu rechnen.

Ob sich ein Wechsel der Lohnsteuerklassen lohnt, kann entweder ein Steuerberater beantworten oder man greift zur groben Schätzung auf einen Lohnsteuerrechner zurück, um die zu erwartende Steuerentlastung in Steuerklasse 3 und die Mehrbelastung in Steuerklasse 5 vorab ungefähr ermitteln zu können.

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