Kategorien:

Einkommensteuer: Telefon, Handy und Internet absetzen

Neben Kosten für Handwerker, Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, die man wie die Versicherung von der Steuer absetzen kann, kann man auch die Kosten für Telefon, Handy und Internet von der Einkommensteuer absetzen. Wichtig ist, dass das Telefon, Handy und das Internet beruflich bzw. auch beruflich genutzt wird, ansonsten ist dies leider nicht möglich.

Wenn man die Kosten für Telefon, Handy und Internet absetzen möchte, so geht dies auch über den Punkt Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung. Hierbei ist es nebensächlich, ob es sich um eine Flatrate handelt oder ob alles, auch wenn beim Internet eher unüblich, gegen Rechnung und einzeln erfolgt.

Wer die Kosten für Telefon und Internet absetzen möchte hat 3 Möglichkeiten:

Die erste Variante ist die einfachste, denn falls der Anschluss für Telefon und Internet rein beruflich genutzt wird, ist die Zuordnung einfach und eindeutig. Diese Kosten können voll eingebracht werden.

Die zweite Variante ist möglich, wenn der Anschluss sowohl beruflich als auch privat genutzt wird, z. B. wenn man ein Home Office hat und / oder der Anschluss hier auch von anderen Mitgliedern des Haushalts privat genutzt wird. Hier kann man die beruflichen Kosten einzeln ausweisen und in Relation zur Gesamtsumme stellen. Ein Nachweis der Kosten ist nicht durchgängig nötig, sondern es reicht, wenn hier ein Zeitraum von 3 Monaten genau dargelegt wird. Daraus errechnet das Finanzamt einen Durchschnittsbetrag, welcher für das ganze Jahr gilt und den man von der Steuer absetzen kann.

Die dritte Variante ist empfehlenswert, wenn man nicht den ausführlichen Nachweis wie für Variante 2 erbringen möchte. Hier kann man jedoch nur 20 % der gesamten, anfallenden Kosten für Telefon und Internet absetzen – außerdem liegt hier die Höchstgrenze bei maximal 20 Euro monatlich. Wer also geringere Kosten als 80 Euro monatlich für seine Telefon, Handy und Internet Kosten hat und ungern sein Telefonierverhalten genau aufschlüsseln will, kann mit dieser Möglichkeit besser fahren. Sollten diese Kosten überschritten werden, so bietet es sich an, lieber doch Möglichkeit 2 vorzuziehen.

Das gilt übrigens nicht nur für Selbständige, Freiberufler oder für andere Tätigkeiten, für die die Einkommsteuer zu entrichten ist: Wer seinen Telefonanschluss und das Internet, sowie das Handy, auch beruflich für den Arbeitgeber nutzt, kann diese Kosten ebenfalls bei der Steuererklärung geltend machen. Hier benötigt man allerdings eine Bescheinigung des Arbeitgebers, die das bestätigt. Aber: Wenn der Arbeitgeber diese Kosten von sich aus steuerfrei erstattet, mindert das die Gesamtkosten für Telefon, Handy und Internet, die steuerlich absetzbar sind.

Hinterlassen Sie einen Kommentar





3 Kommentar(e) zu diesem Artikel

  • hj riemer schrieb am 10. Januar 2012:

    Internet rein beruflich genutzt wird, ist die Zuordnung einfach und eindeutig.
    Bedeutet das 100% oder reichen auch 85%

  • Rafi schrieb am 23. April 2012:

    Hi! Ich habe in dem Fall Variante 3. Internet kostet bei mir 20€ mont. und Handy 21€ also kann ich nun 98,40€ jährlich abschreiben? Hab ich das so richtig verstanden? Wie siehts mit PKW aus? Kann ich hier auch was abschreiben? Wir aber nur ein ganz kleiner Teil für die Selbständigkeit genutzt

    LG

  • Alfred schrieb am 19. Januar 2013:

    Wenn man die Kosten für Telefon, Handy und Internet absetzen möchte, so geht dies auch über den Punkt Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung. Hierbei ist es nebensächlich, ob es sich um eine Flatrate handelt oder ob alles, auch wenn beim Internet eher unüblich, gegen Rechnung und einzeln erfolgt.

    Wer die Kosten für Telefon und Internet absetzen möchte hat 3 Möglichkeiten:

    Die erste Variante ist die einfachste, denn falls der Anschluss für Telefon und Internet rein beruflich genutzt wird, ist die Zuordnung einfach und eindeutig. Diese Kosten können voll eingebracht werden.

    Die zweite Variante ist möglich, wenn der Anschluss sowohl beruflich als auch privat genutzt wird, z. B. wenn man ein Home Office hat und / oder der Anschluss hier auch von anderen Mitgliedern des Haushalts privat genutzt wird. Hier kann man die beruflichen Kosten einzeln ausweisen und in Relation zur Gesamtsumme stellen. Ein Nachweis der Kosten ist nicht durchgängig nötig, sondern es reicht, wenn hier ein Zeitraum von 3 Monaten genau dargelegt wird. Daraus errechnet das Finanzamt einen Durchschnittsbetrag, welcher für das ganze Jahr gilt und den man von der Steuer absetzen kann.

    Die dritte Variante ist empfehlenswert, wenn man nicht den ausführlichen Nachweis wie für Variante 2 erbringen möchte. Hier kann man jedoch nur 20 % der gesamten, anfallenden Kosten für Telefon und Internet absetzen – außerdem liegt hier die Höchstgrenze bei maximal 20 Euro monatlich. Wer also geringere Kosten als 80 Euro monatlich für seine Telefon, Handy und Internet Kosten hat und ungern sein Telefonierverhalten genau aufschlüsseln will, kann mit dieser Möglichkeit besser fahren. Sollten diese Kosten überschritten werden, so bietet es sich an, lieber doch Möglichkeit 2 vorzuziehen.

    Das gilt übrigens nicht nur für Selbständige, Freiberufler oder für andere Tätigkeiten, für die die Einkommsteuer zu entrichten ist: Wer seinen Telefonanschluss und das Internet, sowie das Handy, auch beruflich für den Arbeitgeber nutzt, kann diese Kosten ebenfalls bei der Steuererklärung geltend machen. Hier benötigt man allerdings eine Bescheinigung des Arbeitgebers, die das bestätigt. Aber: Wenn der Arbeitgeber diese Kosten von sich aus steuerfrei