Kategorien:

Rohrreinigung von der Steuer absetzen: Das gilt es zu beachten

Kommt es im Haus oder in der Wohnung zu einer Verstopfung der Abwasserrohre, hat dies nicht selten unangenehme Folgen. Rücklaufendes Abwasser stellt nicht nur eine Geruchsbelästigung dar, sondern kann auch teils schwere Wasserschäden verursachen. Kommt es zu einem Öffnen oder gar Platzen des betroffenen Rohres, sind ebenfalls Folgeschäden zu erwarten, zusammen mit einer kostenintensiven Reparatur. Verstopfte Abwasserleitungen sollten aus diesem Grund umgehend gereinigt werden. Wer diese Aufgabe einem Profi überlässt, kann die Kosten dafür bei der nächsten Steuererklärung geltend machen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Handwerkerleistungen als Steuerermäßigung erklären

Wer für eine professionelle Rohrreinigung von der Steuer absetzen möchte, kann dies nur tun, wenn die Leistung der beauftragten Handwerker auf dem eigenen Grundstück stattfindet. Außerhalb der Grundstücksgrenze ist es nicht möglich, die Kosten bei der nächsten Einkommenssteuererklärung anzugeben und eine Erstattung zu erhalten. In welcher Kategorie die Kosten für eine Rohrreinigung durch einen Profi angegeben werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Sofern ein direkter und offensichtlicher Zusammenhang zwischen der Reinigung und der beruflichen Tätigkeit beziehungsweise dem Einkommen des Steuerzahlers besteht, ist ein Absetzen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben möglich. Meist erfolgt hier eine problemlose Erstattung. Alternativ können die Kosten für die Reparatur auch als Handwerkerleistung eingeordnet werden. In diesem Fall ist es möglich, 20 % der Lohnkosten (maximal 1200 Euro) abzusetzen.

Nachweis über die erbrachten Leistungen ist erforderlich

Das Absetzen der Rohrreinigungskosten bei der nächsten Steuererklärung kann nur dann geschehen, wenn der Steuerzahler einen genauen Nachweis über die erbrachten Handwerkerleistungen mit einreicht. Hier genügt unter Umständen die ausgestellte Rechnung, die nach der Rohrreinigung von den Handwerkern überreicht wird. Allerdings muss hier eindeutig erkennbar sein, welcher Anteil der Kosten für Material, Anfahrt und Arbeitszeit veranschlagt wurde. Die reinen Materialkosten können nicht erstattet werden: Ein Absetzen von der Steuer gilt nur für Anfahrtskosten und die Arbeitszeit. Auf Wunsch kann der professionelle Rohrreiniger eine entsprechend detaillierte Rechnung anfertigen, die dann dem Finanzamt vorgelegt werden kann. Dies ist etwa dann erforderlich, wenn zunächst nur eine allgemeine Rechnung ohne Aufführung der einzelnen Positionen ausgestellt wurde. Unter Umständen tritt das Finanzamt bei der Prüfung der Unterlagen noch einmal direkt an die Handwerker heran und verlangt eine genaue Auflistung der erbrachten Leistungen. In diesem Zusammenhang kann auch eine Kopie des Kontoauszugs, auf dem der Eingang der Zahlung durch den Kunden verzeichnet wurde, erforderlich sein.

Nicht nur die eigentliche Rohrreinigung ist absetzbar

Hausbesitzer können nicht erst dann eine Minderung der Steuerlast erreichen, wenn es zu einer tatsächlichen Verstopfung der Abflussrohre gekommen ist und somit eine gründliche Reinigung vonnöten ist. Auch eine Dichtigkeitsprüfung der Rohranlage kann bereits von der Steuer abgesetzt werden. Hier gilt ebenfalls der Prozentsatz von 20 % der Gesamtlohnkosten, der steuerlich geltend gemacht werden kann. Weitere Auskünfte zu diesem Thema erteilt wahlweise das zuständige Finanzamt oder auch der Rohrreinigungsprofi, der mit der Wartung oder Reinigung der Abflussrohre beauftragt wurde. Das Engagieren eines kompetenten Rohrreinigers ist bei Verstopfungen oder vermuteten Undichtigkeiten grundsätzlich zu empfehlen, um Schäden und damit verbundene hohe Folgekosten zu vermeiden und einen zuverlässigen Abwassertransport sicherzustellen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar