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Autokredite – so lassen sich Ausgaben steuerlich geltend machen

Die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs ist mit erheblichen Kosten verbunden. Viele Besitzer eines Neuwagens finanzieren die Investition deshalb über einen Kredit. Die laufenden, monatlichen Kosten können mitunter für die Einkommensteuer relevant sein. Aus diesem Grund lohnt es sich, zu prüfen, ob bei den eigenen Autokreditkosten und anderen Fahrzeugaufwendungen eine steuerliche Relevanz besteht.

Das Fahrtenbuch – Pflicht für Selbstständige und Freiberufler

Bei Fahrzeugen, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden, fordert das Finanzamt einen detaillierten Nachweis über die Nutzung, wenn laufende Kosten steuerlich geltend gemacht werden sollen. Dies macht es erforderlich, dass Selbstständige und Freiberufler die Fahrten mit dem Dienstwagen dokumentieren. Dies wird mit einem sogenannten Fahrtenbuch gewährleistet.

In einem Fahrtenbuch werden alle beruflichen Strecken festgehalten. Hierbei werden der Anlass, die Strecke, das Datum mit Start- und Ankunftszeit sowie die Streckenlänge festgehalten. Klassisch wird dies in einem Notizbuch festgehalten, das im Auto mitgeführt wird. Inzwischen gibt es jedoch auch digitale Fahrtenbücher in Form von Apps für das Smartphone oder Tablet. Diese sind häufig deutlich praktischer, da die Strecke via GPS und Google Maps automatisch ausgezeichnet wird.

Kreditkosten bei Selbstständigen und Freiberuflern

Die Anschaffung eines Fahrzeugs sowie die laufenden Kosten für die Finanzierung lassen sich nur von der Steuer absetzen, wenn der Wagen beruflich genutzt wird. Dies betrifft in den meisten Fällen nur Selbstständige und Freiberufler. In vielen Situationen werden solche Autos sowohl beruflich als auch privat genutzt, was die Kredite und die steuerliche Absetzbarkeit beeinflusst. Der Gesetzgeber sieht vor, dass ausschließlich Kosten, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Nutzung stehen, absetzbar sind.

Das Steuern sparen beim Autokredit ist also nur möglich, wenn private und berufliche Nutzung exakt dokumentiert werden. Aus dieser Aufstellung ergibt sich, wie hoch der Anteil der beruflichen Fahrten an der gesamten Nutzung innerhalb eines Kalenderjahres ist. Zu den beruflichen Fahrten zählen beispielsweise Wege zu Kunden, Baustellen oder Unternehmen.

Aus dem Fahrtenbuch ergibt sich der Prozentsatz der Kosten, die abgesetzt werden können. Dies betrifft in erster Linie die steuerliche Absetzbarkeit von Kreditzinsen, die im Rahmen der Autofinanzierung anfallen. Bei einer beruflichen Nutzung von 27 Prozent im Jahr und angenommenen Zinsen von 100 Euro in einem Kalenderjahr sind also 27 Euro der Kreditzinsen als Werbungskosten von der Einkommensteuer absetzbar.

Reparatur- und Wartungskosten von Fahrzeugen steuerlich absetzen

Wie bei den Kreditkosten gilt auch bei Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, dass ausschließlich die Kosten absetzbar sind, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit entstehen. Wer eine Kfz-Reparatur absetzen möchte, muss also selbstständig oder freiberuflich tätig sein.

Zu diesen Kosten gehören auch indirekte Aufwendungen, die im Rahmen des Unfalls entstanden sind. Dies sind beispielsweise Kosten für einen Abschleppwagen, den Mietwagen für die Zeit der Instandsetzung oder sogar die Verschrottungskosten. Ausgenommen sind Kosten, die von einer Versicherung erstattet wurden.

Entscheidend für das Jahr, in dem die Kosten geltend gemacht werden, ist das Datum der Rechnungsstellung. Fand ein Unfall also am 28. Dezember 2020 statt, die Reparatur begann am 30. Dezember 2020 und die Rechnung trägt das Datum vom 2. Januar 2021, dann können die Kosten in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 geltend gemacht werden.

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