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Als Freiberufler Steuern senken – 4 praktische Tipps

Wer freiberuflich tätig ist, versteuert seine Einnahmen über die Einkommensteuererklärung. Viele Freiberufler verschenken hier Jahr für Jahr einiges an Potenzial. Wer die abzugsfähigen Kosten kennt und konsequent einträgt, reduziert seine Steuerlast deutlich. Dieser Artikel gibt vier wertvolle Tipps, die immer wieder übersehen werden.

Tipp #1: Arbeitszimmer steuerlich geltend machen

Viele Freiberufler arbeiten von zu Hause aus. Dann ist es in vielen Fällen möglich, das Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen. Wichtig ist, dass das Zimmer räumlich getrennt ist und neben der freiberuflichen Arbeit nur zu maximal zehn Prozent privat genutzt wird. Auch darf kein anderer Bereich für die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit zur Verfügung stehen. Das Finanzamt akzeptiert so das Arbeitszimmer von Schriftstellern, freiberuflichen Autoren oder auch Dozenten. Pauschal lassen sich 1.250 Euro pro Jahr als Kosten geltend machen.

Tipp #2: Alle steuerlich absetzbaren Ausgaben protokollieren

Als Freiberufler ist es notwendig, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu erstellen. Diese ist die Grundlage für die Berechnung des zu versteuernden Einkommens. In der EÜR sind nicht nur alle Einnahmen gelistet, sondern auch alle Ausgaben. Diese reduzieren das zu versteuernde Einkommen.

Immer wieder kommt es vor, dass Freiberufler nicht alle abzugsfähigen Ausgaben auflisten. Dies liegt vor allem daran, dass ein ganzes Kalenderjahr abgedeckt werden muss. Abhilfe schafft hier eine Buchhaltungssoftware, die alle Ausgaben aufzeichnet. Mit einer solchen Software ist es möglich, alle Ausgaben sofort einzutragen. Eine Steuersoftware hilft somit dabei, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung fehlerfrei zu erstellen.

Es gibt eine Reihe von Buchhaltungsprogrammen, die für Freiberufler geeignet sind. Über einen Vergleich lässt sich die passende Software finden. Praktisch ist Buchhaltungssoftware in der Cloud, die dazu über eine Schnittstelle zum Finanzamt verfügt. Auf diesem Weg lassen sich alle Erklärungen direkt in der Software erstellen und digital einreichen. Das spart Zeit und reduziert die Steuerlast.

Tipp #3: Fortbildungskosten von der Steuer absetzen

Auch Freiberufler besuchen Kurse, Fortbildungen und nehmen an Weiterbildungen teil. Was viele hingegen nicht wissen, ist, dass sich die Kosten für Fort- und Weiterbildungen von der Steuer absetzen lassen.

Darunter fallen eine Reihe von Maßnahmen. Hier sind das berufsbegleitende Studium und Fortbildungskurse an privaten Einrichtungen, aber auch E-Learning-Kurse und Fortbildungen im Ausland, zu nennen.

Dazu kommt, dass nicht nur die reinen Kurskosten abzugsfähig sind. Auch Bildungsmaterial, Kopierkosten, Reise- und Fahrtkosten inklusive der Verpflegung sowie Übernachtungen sind von der Steuer abzugsfähig. Gerade diesen Punkt übersehen viele Freiberufler.

Tipp #4: Alle laufende Kosten geltend machen

Wer das zu versteuernde Einkommen maximal reduzieren möchte, muss alle abzugsfähigen Kosten identifizieren. Viele Freiberufler vergessen so die Internet- und Handykosten, besonders, wenn die Arbeit von zu Hause aus ausgeführt wird. Oft ist das Internet dann in doppelter Nutzung, privat und freiberuflich. Dennoch sind die Kosten abzugsfähig. Pauschal lassen sich 20 Prozent der realen Telekommunikationskosten bis zu einer Grenze von 20 Euro pro Monat absetzen. Wer mehr geltend machen möchte, muss über Einzelnachweise belegen, dass der Anteil der beruflichen Nutzung höher ist.

Auch Arbeitsmaterial ist steuerlich absetzbar. Hierzu gehören kleine Ausgaben für Stifte, Papier oder auch Porto. Diese Kosten erscheinen zwar niedrig, läppern sich aber über das Jahr. Größere Anschaffungen hingegen, die im Zusammenhang mit der freiberuflichen Tätigkeit stehen, sind ebenfalls abzugsfähig. Dazu gehört beispielsweise ein neuer Computer, der das zu versteuernde Einkommen deutlich senkt.

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