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Steuertricks VIII: Spesen und Hobbys absetzen

Mit Steuertricks Teil 8 möchten wir auf Steuerncheck.net unsere Zusammenfassung von illegalen Steuertricks und Schummeleien von Steuerhinterziehern zum Abschluss bringen. Wer sich davon ermutigt sieht, es auch einmal zu probieren, der sollte beherzigen, dass diese Tricks auch dem Finanzamt nicht unbekannt sind.

Spätestens wenn man erwischt werden sollte, droht eine Nachzahlung aller hinterzogenen Steuern inklusive saftiger Strafgelder ohne die Möglichkeit einer Stundung oder anderer Gnadenmaßnahmen. Ein weites Feld stellen hierbei auch Spesen, Dienstreisen und auch Hobbys dar, die dem Fiskus immer wieder sehr kreativ präsentiert werden.

Quittungen sammeln und von der Steuer absetzen

Steuertrick Quittungen sammelnBeliebt bei Steuerzahlern aller Gattungen ist das Sammeln von Quittungen, um diese von der Steuer als eigene Kosten abzusetzen – ob für Werbungskosten oder Spesen. Vor allem private Trinkabende mitsamt der Taxikosten finden sehr häufig einen Eingang in die Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten, mitsamt kreativer Begründungen, mit wem man wo aus welchen Gründen war.

Problem: Das man bei Spesen, Dienstreisen und Dienstfahrten Steuertricks besonders einfach anwenden kann, weiß auch das Finanzamt, weswegen Quittungen oft besonders penibel geprüft werden. Wird eine Abweichungen zwischen Fahrtenbuch, Terminkalender und Spesenabrechnungen entdeckt, hört der Spaß für das Finanzamt schnell auf – auch Geschäftsessen und Dienstreisen am Geburtstag oder abgerechnete Kinderteller bei Geschäftsessen wirken für das Finanzamt wenig glaubwürdig.

Urlaub als Dienstreise von der Steuer absetzen

Ein Urlaub ist selten günstig und diesen als Dienstreise abzusetzen gilt bei Steuerschummlern als einer der größten Coups schlechthin – das führte dazu, dass selbst ehrliche Steuerzahler heute bereits eine Unmenge an Nachweisen erbringen müssen, dass eine Dienstreise eben kein Privaturlaub darstellte.

Urlaub von der Steuer absetzen

Problem: Durch die Menge an Nachweisen und Belegen, seien es ausführliche Reisetagebücher und Tagungspläne sowie Teilnahmebestätigungen ist es heute schon schwer, eine tatsächliche Dienstreise als solche zu 100 % anerkennen zu lassen. Selbst wenn die Familie parallel mitgenommen und ordentlich privat angegeben werden sollte, zweifelt das Finanzamt oft am dienstlichen Charakter einer Reise, geschweige wenn für eine Dienstreise etwa ein Doppelzimmer gebucht werden sollte oder in den Reisebelegen 2 gebuchte Flüge für eine Person auftauchen.

Das macht sich bereits dahingehend deutlich, dass der Charakter einer Dienstreise bereits angezweifelt wird, wenn der Zielort in einer „touristisch wertvollen Region“ liegt, was bei den meisten Veranstaltungen allein aufgrund logistischer Gründe die Regel ist.

Durch das heute übliche, penible Auswerten der Reisekosten und Reiseunterlagen durch das Finanzamt kann der Versuch, eine echte, reine Privatreise als Dienstreise absetzen zu wollen eigentlich nicht einmal mehr als versuchte Steuerhinterziehung angesehen werden, sondern als grobe Form der Dummheit.

Hobby von der Steuer absetzen

Ein Gewerbe oder ein Nebengewerbe kann in Deutschland relativ einfach, problemlos und ohne große Kosten und Aufwand angemeldet werden – viele Steuertrickser machen ihr Hobby somit einfach (zusätzlich) zum Beruf, um so die Kosten für dieses von der Steuer als notwendige Betriebsausgabe absetzen zu können.

Hobby von der Steuer absetzenProblem: Auch wenn dies jahrelang ohne Einschränkungen möglich sein sollte, so gehört dieser Steuertrick zu den schlechteren Formen der Schummelei, denn dies liegt nicht an der „Unfähigkeit“ des Finanzamts, die Kosten als Verluste vorerst einkommensmindernd anzuerkennen, sondern an der üblichen Verfahrensweise, dass bis zu einer genauen Prüfung die Angaben von Gewebetreibenden bis zu einem gewissen Grad (Unglaubwürdigkeit) vorläufig beleglos anerkannt werden und Steuerbescheide nur vorläufig gültig sind.

Spätestens bei einer umfangreichen Prüfung oder bei fehlenden Gewinnen / fehlender Gewinnerzielungsabsicht nach Jahren der Selbständigkeit kann das Finanzamt das Ganze jedoch als das einstufen, was es ist: ein Hobby auf Kosten des Steuerzahlers. Zwar hat dies nicht unbedingt eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung zur Folge, aber die Anerkennung der geltend gemachten Verluste ist mit der Einstufung als Hobby (statt einer Selbständigkeit) hinfällig – und Nachzahlungen an das Finanzamt die unmittelbare Folge.

Wichtig: Wer dem Finanzamt bei einer drohenden Herabstufung des eigenen Gewerbes zum Hobby nachweisen kann, dass in naher Zukunft mit Gewinnen zu rechnen ist und somit eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, die bis jetzt verfolgt wurde, kann sein Hobby und die erlangten Steuervorteile möglicherweise noch sichern – jedoch müssen diese Gewinne dann auch real sein und nicht nur herbeigeredet.

Steuern sparen mit Ansparabschreibungen

Eine andere, bis zur Abschaffung der Eigenheimzulage sehr häufig anzutreffende Variante bei kreativen Steuerzahlern waren die sogenannten Ansparabschreibungen – diese ermöglichen das Abschreiben von Verlusten, die durch geplante Investitionen in der Zukunft und die Rücklage des notwendigen Kapitals entstehen.

Ansparabschreibung von der Steuer absetzen

Der Vorteil für ein Unternehmen besteht darin, dass so hohe Gewinne durch die Ansparabschreibungen auch ohne das vorliegen tatsächlicher Kosten (und damit die Steuerlast) gesenkt werden können, auch wenn diese Rücklagen später gewinnsteigernd aufgelöst werden. Dadurch können letztendlich andere Steuervorteile gerettet werden, die sonst aufgrund eines zu hohen Einkommens verloren gehen würden.

Problem: Die Ansparabschreibungen erfreuen sich als Steuertrick zum Ärger des Finanzamtes nach wie vor großer Beliebtheit, da diese lediglich mit einer plausiblen Absichtserklärung, warum diese Investitionsrücklage gebildet werden muss, genutzt werden können – ob diese Investition tatsächlich notwendig oder gar beabsichtigt ist, ist nachrangig und nicht entscheidend.

Weitere Artikel unserer Steuerncheck.net Serie:
Steuertricks I: So wird das Finanzamt hinters Licht geführt!
Steuertricks II: Wie das Finanzamt überlistet wird!
Steuertricks III: Wie sich das Finanzamt austricksen lässt!
Steuertricks IV: Was das Finanzamt nicht wissen sollte!
Steuertricks V: Die Tricks der Steuerschummler
Steuertricks VI: Steuertricks & Immobilien
Steuertricks VII: Tricks um Steuern zu sparen

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