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Umsatzsteuer Voranmeldung ausfüllen und abgeben

Das Umsatzsteuergesetz wird in § 18 UStG geregelt. Konkret sagt es aus, dass Unternehmer, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind. Dem Namen entsprechend handelt es sich bei der Umsatzsteuervoranmeldung um eine Vorauszahlung, die der Unternehmer an das Finanzamt zu leisten hat, und am Ende des jeweiligen Steuerjahres verrechnet wird.

Für die Abgabe der Umsatzsteuer Voranmeldung gelten strikte Fristen: Existenzgründer müssen in den ersten beiden Geschäftsjahren monatlich die Vorsteuer abführen, alle übrigen Unternehmer, deren Umsätze nicht von der Umsatzsteuer befreit sind – also zum Beispiel Kleinunternehmen und Unternehmen, die ausschließlich Umsatz aus ausländischen Einkünften erwirtschaften, geben die Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise ab, und zwar jeweils spätestens bis zum 10. des auf das Quartal folgenden Monats. Das würde für das erste Quartal eines Steuerjahres zum Beispiel bedeuten, dass das Unternehmen zum 10. März spätestens dem Finanzamt die Umsatzsteuervoranmeldung vorlegen muss.

Die Vorsteuer wird dann auch direkt abgeführt – wer die Fristen nicht einhält bzw. es verpasst hat, die Umsatzsteuer Voranmeldung zu machen, bekommt vom Finanzamt einen geschätzten, festgesetzten Betrag vorgeschrieben, der abgeführt werden muss und erst zum Jahresende abgerechnet werden kann. Es empfiehlt sich, die Umsatzsteuervoranmeldung rechtzeitig zu erledigen, um Mehrkosten und Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden. Möglich ist allerdings ein Antrag auf Dauerfristverlängerung, für dessen Einreichung es aber auch wiederum Fristen gibt, die man beachten muss. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung erlaubt zumindest eine einmonatige Verlängerung der quartalsweisen bzw. monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer Voranmeldung.

Die Umsatzsteuer Voranmeldung selbst ist relativ einfach zu erklären und kann auch problemlos online abgegeben werden, die notwendigen Vordrucke findet man online auf dem Elster Portal. Die Formulare werden nur noch ungern in Papierformat herausgegeben, in aller Regel bevorzugt das Finanzamt die elektronische Abgabe und erlaubt nur noch in Ausnahme- bzw. Härtefällen die Umsatzsteuervoranmeldung im Papierformat.

Auch ausgefüllt ist die Umsatzsteuer Voranmeldung recht schnell, sie benötigt auch keine Unterschrift – weder eine handschriftliche, noch eine elektronische. Die Angaben, mit denen man das Formular zur Umsatzsteuer Voranmeldung ausfüllen muss, sind allgemeine Angaben, die Benennung der steuerfreien Umsätze, die Benennung der steuerpflichtigen Umsätze, innergemeinschaftliche Erwerbe, ergänzende bzw. zusätzliche Angaben zu den erwirtschafteten Umsätzen, den Vorsteuerabzug, Leistungsempfänger als Deuterschuldner, die Umsatzsteuer Zahllast und sonstige Angaben.

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