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Wie müssen Gewinne von Binäre Optionen versteuert werden?

Interessanterweise gibt es immer wieder Verbraucherschützer, die den Handel mit binären Optionen mit Glücksspiel gleichsetzen, da es nur zwei Möglichkeiten gibt: Der Anleger erwirtschaftet einen Gewinn oder er verliert sein eingesetztes Kapital.

Seit wann ist Lotto verwerflich, ein Glücksspiel, bei dem an jedem Wochenende Millionen von Verbrauchern Millionen von Euros verlieren? Den Handel mit binären Optionen kann man lernen. Neben der Besteuerung der Gewinne ist dies der zweite Unterschied zu Lotto.

Binäre Optionen sind Derivate

Der Handel mit binären Optionen gilt als Derivatehandel. Derivate wiederum sind künstliche Kapitalmarktinstrumente, welche auf Wertpapieren, Devisen oder Rohstoffen basieren. Gewinne aus solchen Geschäften sind steuerpflichtig und unterliegen in der Regel der Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25 Prozent und tilgt die gesamte Steuerschuld aus Wertpapiergeschäften. Kunden deutscher Kreditinstitute und Finanzdienstleister müssen sich nicht um die Abführung der Steuer kümmern, die Banken übernehmen dies und leiten die Zahlung inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer direkt an den Fiskus weiter.

Die Broker für binäre Optionen haben in der Regel ihren fiskalischen Sitz im Ausland, überwiegend auf Zypern. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt in voller Höhe auf das Konto des Anlegers. Die ordnungsgemäße Versteuerung liegt also beim Kunden selbst. Diese erfolgt im Rahmen der Steuererklärung über die Anlage KAP und gegebenenfalls über die Anlage AUS. Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt auf der Hand. Die nicht abgeführten Steuern stehen bis zur Begleichung der Steuerschuld als zinsloser Kredit des Finanzamtes auf dem Handelskonto zur Verfügung und kann für weitere Trades eingesetzt werden.

Verluste können verrechnet werden

Nicht jeder Trade endet auch im Geld – das ist das Schicksal der Börsen. Verluste können daher mit Gewinnen verrechnet werden, jedoch nur mit Gewinnen aus dem Handel mit den Derivaten, nicht mit Zinserträgen aus Tagesgeldern. Übersteigen die Verluste in einem Jahr die Gewinne, können sie mit den Erträgen aus dem Vorjahr verrechnet werden. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, einen Verlustvortrag vorzunehmen.

Die Grundlagen für die Besteuerung machen deutlich, dass die Kritik, binäre Optionen seien ein Glücksspiel, völlig an den Haaren herbeibezogen ist. Wer sich näher mit dem Thema beschäftigen möchte, sollte auf binaereoptionen.com weiterlesen. Dort finden sich ausführliche Hinweise zu der Vorgehensweise und ein detaillierter Brokervergleich.

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1 Kommentar(e) zu diesem Artikel

  • Jan Reiners schrieb am 21. Oktober 2017:

    Hi

    super Artikel. Viele Anleger sind sich nicht darüber im Klaren das das auch versteuert werden muss und haben später ein böses erwachen. Allerdings sind die Verlusttrades am ende des Jahres etngegenzurechnen und man bekommt von den Brokern eine Jahresaufstellung der gehandelten Optionen.

    Viele Grüße

    Jan Reiners