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Einkommensteuer: Einkommensteuererklärung verspätet abgeben

Die Einkommensteuererklärung gehört sicherlich zu den Pflichten, die man am ungernsten erledigt. Trotzdem sollte man diese machen, denn man läuft Gefahr, hier dem Finanzamt bares Geld zu schenken – aber auch wenn man sich verspätet hat, ist das kein Grund zur Panik.

Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung ist immer Ende Mai des folgenden Jahres. Aber auch das ist kein unbedingtes Schlussdatum, denn man kann auch beim Finanzamt anrufen und um Fristverlängerung bitten, wenn man mit der Einkommensteuererklärung zu spät dran ist. Man sollte hier natürlich versuchen, freundlich zu sein und bestenfalls dem Sachbearbeiter Gründe nennen können, warum man die Einkommensteuererklärung verspätet abgeben möchte – denn nur mit einem: „Hatte bis jetzt keine Lust!“ wird man keinen Erfolg haben. Etwas Reue schadet hier auch nicht.

Je nach Grund ist es hier möglich, eine Fristverlängerung von 2 – 6 Wochen (z. B. längere Krankheit) heruaszuhandeln. Man sollte hier dem Sachbearbeiter, um schnell zum Erfolg zu kommen, auch die Arbeit etwas abnehmen – vor dem Anruf sollte man seine Steuernummer schon bereit halten, damit der Sachbearbeiter beim Finanzamt nicht lange aufgehalten wird und ungeduldig wird.

Nachdem man eine Fristverlängerung herausgehandelt hat, sollte man jedoch nicht länger warten, die Einkommensteuererklärung so schnell und vor allem so vollständig wie möglich, mit allen notwendigen Nachweisen und Belegen die benötigt werden, zusammenzustellen.

Falls doch etwas unvollständig ist, so wird man hier seitens des Finanzamtes anschließend zur Nachbesserung aufgefordert. Auch hier sollte man schnell handeln, denn solange man sich noch innerhalb der Fristverlängerung bewegt sind vorerst keine Strafgebühren oder Sonderzuschläge fällig – nur wenn man diese überschreitet, versucht auch das Finanzamt so Druck zu machen, dass die Abgabe sich nicht bis zum nächsten Mai hinauszögert.

Ob Strafgebühren, Sonderzuschläge oder Mahngebühren anfallen hängt letzten Endes nur bedingt am Finanzamt, sondern vor allem am Sachbearbeiter. Dieser kann diese nach Fristablauf verhängen – oder auch nicht.

Auch wenn es Überwindung kostet, ein Schuldeingeständnis und ein freundlicher Anruf oft von Vorteil ist: Die Einkommensteuererklärung verspätet abgeben und jedes Mal eine Fristverlängerung herauszuhandeln klappt nicht jedes Jahr. Denn die Entscheidung, ob eine Gnadenfrist zur verspäteten Abgabe der Einkommensteuererklärung zugestanden wird, hängt letztendlich vom Sachbearbeiter ab und wie stark dieser auf die gegebene Aussage vertrauen kann.

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