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Vorsteuer pauschal berechnen

Unter gewissen Umständen ist es Selbständigen erlaubt, die Vorsteuer in Form von Pauschalen geltend zu machen, anstatt aufwändig Belege zu sammeln und einzeln aufzuführen. Doch bei weitem nicht jeder Selbständige kommt in den Genuss, die Vorsteuer pauschal berechnen zu dürfen – sie ist gewissermaßen als Privileg, das einige wenige selbständig tätige Personen nutzen dürfen, zu verstehen.

Man könnte meinen, Vater Staat traut diesen Personen, die die Vorsteuer anhand einer Pauschale abziehen dürfen, keine umfangreichen Rechenkünste zu. Die pauschale Berechnung der Vorsteuer steht grob gesagt Autoren und freien Künstlern sowie vielen Einzelhändlern und Handwerkern zur Verfügung.

Bequem ist die pauschale Vorsteuerberechnung allemal zu nennen – denn anstatt dass man sich durch diverse Berge von Quittungen und Belegen wühlen muss, und aus ihnen in mühevoller Kleinarbeit die Vorsteuer herausrechnet, berechnet man die Vorsteuer pauschal anhand eines gewissen Prozentsatzes des erwirtschafteten Umsatzes.

Diverse Vorteile gehen mit der pauschalen Berechnung der Vorsteuer nach Durchschnittssätzen einher. So zum Beispiel besteht die ansonsten deutlich umfangreichere Umsatzsteuererklärung nur noch aus drei, relativ einfachen, Rechenschritten, die der Unternehmer gehen muss.

Beispiel Rechnung für pauschale Vorsteuer Berechnung für eine Kunstmalerin, deren jährlicher Umsatz bei 50.000 Euro liegt. Die Vorsteuer darf die Kunstmalerin, sofern sie sich dafür denn entscheidet, pauschal mit einem Prozentsatz von 5,2% ihres gesamten Umsatzes berechnen.

Das ergibt in diesem Beispiel also zunächst eine erwirtschaftete Umsatzsteuer von 3.500 Euro / 7 Prozent von 50.000 Euro. Die pauschal errechnete Vorsteuer liegt entsprechend bei 2.600 Euro / 5,2 Prozent von 50.000 Euro. Demzufolge muss die Kunstmalerin genau 900 Euro an das Finanzamt abführen / 3.500 Euro minus 2.600 Euro.

Ein weiterer Vorteil der Vorsteuer Pauschale ist, dass die genehmigte Pauschale in vielen Fällen höher liegt, als die addierte Umsatzsteuer der tatsächlichen Kosten, zumindest trifft dies auf viele Berufe im Bereich Medien und Kunst zu.

Neben diversen Handels- und Handwerksberufen, die in der so genannten „Anlage zur Umsatzsteuerdurchführungsverordnung“ nachgelesen werden können, dürfen weitere Berufsgruppen die Vorsteuer pauschal abrechnen: Komponisten und Schriftsteller mit 2,6%, nebenberufliche Hochschullehrer mit 2,9%, Selbständige im Bereich Fernsehen, Funk, Film, Bühne und Schallplattenproduzenten mit 3,6%, Journalisten mit 4,8%, künstlerische Grafiker und Kunstmaler mit 5,2% sowie Bildhauer mit 7%.

Wichtig: der Umsatz, der im vorangegangenen Steuerjahr erwirtschaftet wurde, darf einen Betrag von 61.356 Euro nicht überschreiten.

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