Spesen: Keine Rechnung, keine Absetzbarkeit
Nachdem das Finanzgericht Düsseldorf vor kurzem den steuerlichen Abzug von Bewirtungskosten auch dann für zulässig erklärte, wenn keine ordentliche Rechnung vorgelegt werden kann, ruderte der Bundesfinanzhof jetzt wieder zurück und hob das Urteil auf. Grund: Das FG Düsseldorf hat nach Ansicht des BFH den Gesetzestext nur unzureichend und nicht vollständig angewendet. Das Problem der Nachsätze… […]

