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Künstliche Befruchtung von der Steuer absetzen

Bislang konnte ein Ehepaar bei einem Kinderwunsch die heterologe künstliche Befruchtung nicht von der Steuer absetzen, was jedoch mit einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs gekippt wurde. So kann man, unter gewissen Einschränkungen, die künstliche Befruchtung von der Steuer absetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass die künstliche Befruchtung infolge einer Erkrankung notwendig ist, die Zeugungsfähigkeit des männlichen […]