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Tankgutscheine und Geschenkgutscheine: steuerfrei

Bislang wurde ein Tankgutschein oder Geschenkgutschein, den man von einem Arbeitgeber erhalten hat, genauso behandelt wie Barlohn – das heißt: Im Gegensatz zu einem Sachbezug oder anderen Bezügen, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährte, wurden diese nicht als geldwerter Vorteil gewertet, sondern als Zusatzeinkommen. Diese Praxis ist so aber nicht zulässig – denn auch wenn […]