Kapitalgesellschaft: Steuervorteile aberkannt bei anderen Tätigkeiten
Kapitalgesellschaften unterliegen an sich der Gewerbesteuer, jedoch können Wohnungsbauunternehmen oder Vermögensverwaltungsgesellschaften, die als Kapitalgesellschaft firmieren, Steuervorteile gegenüber anderen Kapitalgesellschaften hinsichtlich der Gewerbesteuer erhalten. Gewerbesteuer: Steuervorteil für bestimmte Kapitalgesellschaften Ausschlaggebend dafür ist, ob diese Kapitalgesellschaften nur eigenen Grundbesitz und eigenes Kapitalvermögen verwalten und/oder errichten und veräußern diese lediglich bestimmte Wohngebäude und/oder sind sie in anderer Weise […]

