Steuerbescheid: Keine rückwirkende Änderung bei Fehler des Finanzamts
Grundsätzlich können nur jene Steuerbescheide geändert werden, welche nicht bestandskräftig sind. Sobald ein Steuerbescheid bestandskräftig ist, wird es schwer, diesen überhaupt noch rückwirkend ändern zu können – sowohl durch den Steuerzahler als auch durch das Finanzamt. Das gilt auch dann, wenn das Finanzamt schwere Fehler macht und einem Steuerzahler dadurch große Vorteile erwachsen. Auch das […]

